Die Regelungen über die Aberkennung des Asylstatus wegen strafbaren Verhaltens wurden bisher nur punktuell wissenschaftlich bearbeitet und daher hauptsächlich von der Praxis "geformt". Mit dem vorliegenden Werk sollen diese "Lücke" geschlossen und eine umfassende Analyse des Asylaberkennungsregimes in wissenschaftlich fundierter Weise geboten werden. Insbesondere wird folgenden Fragen nachgegangen: Welche Vorgaben für die nationale Gesetzgebung bestehen aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention? Welche Auswirkungen hat das Flüchtlingsrecht der Europäischen Union auf das österreichische Asylrecht?Welche (strukturellen) Grundsätze sind den einschlägigen Aberkennungsgründen gemein? Was unterscheidet sie im Einzelnen?Welche Problemfelder können sich in Zukunft auftun? Die vorliegende Auseinandersetzung bietet eine wertvolle Unterstützung für die Praxis bei der Durchdringung dieses aktuellen Themas und zeigt eigene Auffassungen des Autors sowie alternative Lösungsansätze - auch zur Fortentwicklung des wissenschaftlichen Diskurses - auf
Die vorliegende Diplomarbeit besteht aus der Legal Opinion zur Fragestellung, "inwiefern sich [die 'Themenkreisjudikatur' des VwGH zum Berufungsverfahren] auf das VwGVG übertragen lässt bzw welche Gründe auf dem Boden der Rechtsgrundlagen für das verwaltungsgerichtliche Verfahren für oder gegen die Übernahme dieser Judikatur sprechen könnten", und - daran angehängt - aus dem im Rahmen des Moot Court Verwaltungsgericht 2016 verfassten Schriftsatz, der Gegenschrift zur Bescheidbeschwerde. Die Legal Opinion stellt - nach einem Problemaufriss und einer Eingrenzung der Untersuchung auf das Bescheidbeschwerdeverfahren über Parteibeschwerden iSd Art 132 Abs 1 Z 1 B-VG nach Vorlage (der Beschwerde) an das Verwaltungsgericht - die Position des VwGH hinsichtlich der in der Aufgabenstellung formulierten Frage dar. Anschließend wird eine Beantwortung dieser Frage unter Bezugnahme auf die hiefür einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, namentlich Art 130 Abs 1 Z 1, Art 130 Abs 4, Art 132 Abs 1 Z 1 sowie Art 7 Abs 1 B-VG, ausgewählte Bestimmungen des Europa- und Völkerrechts, namentlich Art 47 Abs 2 GRC und Art 6 Abs 1 EMRK, sowie die einschlägigen Bestimmungen des VwGVG, namentlich §§ 27 und 28, versucht - jeweils unter Berücksichtigung der vorhandenen Literatur, Judikatur und der Gesetzesmaterialien. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Darstellung ab. ; eingereicht von Manuel Neusiedler ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)2389649
Die Regelungen über die Aberkennung des Asylstatus wegen strafbaren Verhaltens wurden bisher nur punktuell wissenschaftlich bearbeitet und daher hauptsächlich von der Praxis "geformt". Mit dem vorliegenden Werk sollen diese "Lücke" geschlossen und eine umfassende Analyse des Asylaberkennungsregimes in wissenschaftlich fundierter Weise geboten werden. Insbesondere wird folgenden Fragen nachgegangen: Welche Vorgaben für die nationale Gesetzgebung bestehen aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention? Welche Auswirkungen hat das Flüchtlingsrecht der Europäischen Union auf das österreichische Asylrecht?Welche (strukturellen) Grundsätze sind den einschlägigen Aberkennungsgründen gemein? Was unterscheidet sie im Einzelnen?Welche Problemfelder können sich in Zukunft auftun? Die vorliegende Auseinandersetzung bietet eine wertvolle Unterstützung für die Praxis bei der Durchdringung dieses aktuellen Themas und zeigt eigene Auffassungen des Autors sowie alternative Lösungsansätze - auch zur Fortentwicklung des wissenschaftlichen Diskurses - auf
Access options:
The following links lead to the full text from the respective local libraries:
Dürfen Flüchtlinge und Asylsuchende zwangsweise des Landes verwiesen werden? Nicht, wenn ein Refoulementverbot vorliegt. Das "klassische" Refoulementverbot verbietet die Verbringung von Betroffenen in Staaten, in denen ihnen Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung oder sogar die Tötung droht. Aber wie ist die Rechtslage bei anderen Menschenrechtsverletzungen? Der EGMR hat das Refoulementverbot bereits auf bestimmte schwerwiegende Missachtungen von Menschenrechten "erweitert" und Wertungen vorgenommen, die eine Ausdehnung auf weitere Grundrechte nahelegen. In Österreich wurde die aktuelle europäische Menschenrechtslage jedoch bisher nur teilweise aufgegriffen. Das Refoulementverbot muss hierzulande neu vermessen werden! Dieses Buch geht den Fragen nach: Welche Garantien der EMRK können nach neuer Rechtsprechung ein Refoulementverbot aktivieren?Welche vergleichbaren Schutzmechanismen bestehen im Unionsrecht?Wie ist die europäische Refoulementrechtslage im österr. Auslieferungs- und Fremdenrecht umgesetzt und welcher Handlungsbedarf besteht?