Das Verbot der Kriegspropaganda im Recht der Europäischen Union
In: Europarecht, Band 55, Heft 6, S. 653-683
Abstract
Nach Einschätzung des Europäischen Parlaments sind die EU und osteuropäische Staaten das Ziel russischer Propaganda bzw. einer hybriden Kriegsführung. Litauen und Lettland haben seit 2015 mehrfach Maßnahmen gegen das Fernsehprogramm "RTR Planeta" ergriffen, dessen Inhalte als Kriegspropaganda qualifiziert wurden. Gegen den Leiter einer russischen Nachrichtenagentur hat die EU aus dem gleichen Grund gezielte Sanktionen verhängt. Primär- und Sekundärrecht ermöglichen ein solches Vorgehen gegen Kriegspropaganda, insbesondere soweit deren Verbot sich mit dem Verbot der Aufstachelung zu Hass aus Gründen der Staatsangehörigkeit überschneidet. Um einen Missbrauch zu verhindern sind Beschränkungen der Meinungsfreiheit aufgrund dieser Verbote aber hinreichend zu begründen.
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