Buch(elektronisch)2013

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und sein Einfluss auf das russische Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, 184

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Abstract

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren stellt ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit dar und ist in Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgt. Dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat es eine Gestaltung und Tragweite gefunden, die das Prozessrecht der europäischen Staaten wesentlich beeinflusst. Anhand der Rechtsprechung des EGMR beschäftigt sich Alexej Laptew mit den in Art. 6 Abs. 1 EMRK ausdrücklich genannten sowie den vom EGMR entwickelten Garantien des fairen Verfahrens. Dabei wird ihr Einfluss auf die russische Rechtsordnung im Einzelnen untersucht. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Russland, trotz einiger Vollzugsdefizite, die notwendigen Reformen weitgehend erfolgreich auf den Weg gebracht hat, um das Zivilprozessrecht an die Vorgaben der EMRK zum Fairnessgebot anzugleichen. Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren stellt ein Kernelement der Rechtsstaatlichkeit dar und ist in Art. 6 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgt. Dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat es eine Gestaltung und Tragweite gefunden, die das Prozessrecht der europäischen Staaten wesentlich beeinflusst. Anhand der Rechtsprechung des EGMR beschäftigt sich Alexej Laptew mit den in Art. 6 Abs. 1 EMRK ausdrücklich genannten sowie den vom EGMR entwickelten Garantien des fairen Verfahrens. Dabei wird ihr Einfluss auf die russische Rechtsordnung im Einzelnen untersucht. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass Russland, trotz einiger Vollzugsdefizite, die notwendigen Reformen weitgehend erfolgreich auf den Weg gebracht hat, um das Zivilprozessrecht an die Vorgaben der EMRK zum Fairnessgebot anzugleichen. Alexej Laptew, Jahrgang 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Blagoweschtschensk (Russland) und Kiel (LL.M.); 2009 Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; seit 2010 Rechtsreferent am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Frankreich).

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12013

Das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) und sein Einfluss auf das russische Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht

In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel - Band 184 v.184

init.form.title.accessOptions

init.form.helpText.accessOptions

Verfügbarkeit an Ihrem Standort wird überprüft

Problem melden

Wenn Sie Probleme mit dem Zugriff auf einen gefundenen Titel haben, können Sie sich über dieses Formular gern an uns wenden. Schreiben Sie uns hierüber auch gern, wenn Ihnen Fehler in der Titelanzeige aufgefallen sind.