Gesamtvertreterermächtigung und Vorstandsermächtigung im Lichte der Publizitätsrichtlinie
In: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht - Band 57 v.57
Hauptbeschreibung Als der Inhalt der Publizitätsrichtlinie in den europäischen Rechtsetzungsgremien beraten wurde, prallten unterschiedliche Verständnisse vom Umfang der Vertretungsmacht in Kapitalgesellschaften aufeinander. In der Publizitätsrichtlinie wurde schließlich das Prinzip der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht statuiert. Jessica Kroepels befasst sich mit der Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Publizitätsrichtlinie bei der Regelung der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung und der Vorstandsermächtigung im deutschen Aktienrecht hinreichend beachtet hat. Überprüft wird die Gemeinschaftskonformität der in 78 III 2, IV des deutschen Aktienrechts getroffenen Regelungen anhand der Vorgaben der Publizitätsrichtlinie. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass weder die statutarische Aufsichtsratsermächtigung noch die Vorstandsermächtigung den Anforderungen der Publizitätsrichtlinie genügt. Inhaltsverzeichnis A. Einführung in die ThematikDie Fragestellung der Studie - Illustration der Fragestellung anhand eines Beispielfalls - Zum Stand der Forschung - Der Gang der UntersuchungB. Grundlagen der PublizitätsRiLDie Bedeutung der PublizitätsRiL auf internationaler Ebene und ihre Entstehungsgeschichte - Drittschutz als Regelungsziel der PublizitätsRiL - Regelungsstruktur und der Regelungsgegenstand der PublizitätsRiLC. Zweifel an der Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß 78 Abs. 3 S. 2 AktG mit den Vorgaben der PublizitätsRiLDie Fragestellung der Untersuchung - Die Grundlagen der Vertretung der Gesellschaft und die Rolle der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß 78 Abs. 3 S. 2 AktG - Die Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß 78 Abs. 3 S. 2 AktG mit den Vorgaben des Art. 2 - Die Vereinbarkeit der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung gemäß 78 Abs. 3