Buch(elektronisch)2013

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – eine Problemschau

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht, 27

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Abstract

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker hat sich zur Leitidee des nicht mehr absolut staatszentrierten, allmählich demokratisch werdenden Völkerrechts entwickelt. Die Staaten sind zwar die Bausteine der Völkerrechtsordnung geblieben. Aber für das Völkerrecht ist es nicht mehr gleichgültig, wie der Status zustande kommt, der den Staat ausmacht: Über ihren politischen Status – ihren Territorialstatus, ihren Verfassungsstatus – entscheiden die Völker selbst. Die Erstarkung des Selbstbestimmungsrechts zum Rechtsprinzip hat freilich an der Souveränitätsfixierung des Völkerrechts nichts geändert. Die Zuordnung der staatlichen Souveränität, insbesondere des Anspruchs der Staaten auf Achtung ihrer territorialen Integrität, zum Selbstbestimmungsrecht der Völker wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf, ist aber auch in der Theorie keineswegs in jeder Hinsicht geklärt. Ziel dieses Bandes, der auf einer Tagung der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht gehaltene Vorträge versammelt, ist es, die rechtssystematischen, historischen und politischen Grundlagen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen zu vergegenwärtigen und offene Probleme anhand ausgewählter Problemfelder in den Blick zu nehmen. Die Zuordnung der staatlichen Souveränität zum Selbstbestimmungsrecht der Völker wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf, ist aber auch in der Theorie keineswegs in jeder Hinsicht geklärt. Ziel dieses Bandes, der auf einer Tagung der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht gehaltene Vorträge versammelt, ist es, die rechtssystematischen, historischen und politischen Grundlagen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen zu vergegenwärtigen und offene Probleme anhand ausgewählter Problemfelder in den Blick zu nehmen. Gilbert H. Gornig studierte Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften in Regensburg und Würzburg; 1979 Zweite Juristische Staatsprüfung; 1984 Promotion (Dr. iur. utriusque); 1986 Habilitation (Dr. iur. utriusque habil.); Lehrbefugnis für Öffentliches Recht, Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht; Lehrstuhlvertretungen in Mainz, Göttingen und Bayreuth. Ab 1990 Professor an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Seit 1995 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006–2012. 1996–2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, seit 2009 stellvertretender Richter am Hessischen Staatsgerichtshof. Forschungsschwerpunkte: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europarecht.

Weitere Versionen:

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Das Selbstbestimmungsrecht der Völker - eine Problemschau

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 27

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Das Selbstbestimmungsrecht der Völker - eine Problemschau

In: Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht - Band 27 v.27

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