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Abstract
Die Frage nach der Existenz von Unterlassungsansprüchen zugunsten der Arbeitnehmerrepräsentanten beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten. Der Autor verknüpft die Regelungen des BetrVG, EBRG sowie des BPersVG und entwickelt für jedes Gebiet eine eigenständige Lösung auf der Grundlage vergleichbarer, allgemeiner Prinzipien. Dabei trennt er zwischen einem paritätischen Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsrechten und einem verfahrenssichernden Unterlassungsanspruch bei den übrigen Beteiligungsrechten. Davon ausgehend entwickelt er ein abgestuftes und differenziertes System im Spannungsfeld der Arbeitnehmerinteressen und Arbeitgeberfreiheiten. Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit nimmt das Unionsrecht ein: Der Unterlassungsanspruch fällt in den Bereich der sog. unionsrechtskonformen Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG. Der Unterlassungsanspruch des nationalen und europäischen Betriebsrats sowie des Personalrats sind Gegenstand langer Kontroversen gewesen. Daniel Klocke verbindet diese Themen vor dem Hintergrund der europäischen Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG in einem gemeinsamen Ansatz. Der Autor bietet für jedes Gebiet einen eigenständigen Lösungsansatz. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, ein dogmatisches System für eine interessengerechte Bewertung der Interessen der Betriebspartner in der Praxis bereitzustellen. Dr. iur. Daniel Matthias Klocke, LL.M. oec.; geboren 1982 in Berlin; nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften in Halle (Saale) und Freiburg (i.Br.) 2002–2006. Anschließend Graduiertenförderung und Aufbaustudium Wirtschaftsrecht. Referendariat am Oberlandesgericht Celle (2008–2010). Danach Projektmitarbeiter bei Prof. Dr. Wolfhard Kohte. Seit 1.5.2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung von Prof. Dr. Armin Höland an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zwischenzeitlich (Sommer 2011) nebenberuflich Mitarbeiter von Prof. Dr. Hans-Wolfgang Micklitz am EUI Florenz.
Die Frage nach der Existenz von Unterlassungsansprüchen zugunsten der Arbeitnehmerrepräsentanten beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten. Der Autor verknüpft die Regelungen des BetrVG, EBRG sowie des BPersVG und entwickelt für jedes Gebiet eine eigenständige Lösung auf der Grundlage vergleichbarer, allgemeiner Prinzipien. Dabei trennt er zwischen einem paritätischen Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsrechten und einem verfahrenssichernden Unterlassungsanspruch bei den übrigen Beteiligungsrechten. Davon ausgehend entwickelt er ein abgestuftes und differenziertes System im Spannungsfeld der Arbeitnehmerinteressen und Arbeitgeberfreiheiten. Einen besonderen Stellenwert in der Arbeit nimmt das Unionsrecht ein: Der Unterlassungsanspruch fällt in den Bereich der sog. unionsrechtskonformen Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Richtlinien 2002/14/EG und 2009/38/EG. Inhaltsverzeichnis Einleitung1. Die Unterlassungsansprüche und ihre DurchsetzungDie negatorischen Abwehransprüche – Die Durchsetzung der Unterlassungsansprüche 2. Die Unterlassungsansprüche des BetriebsratsDas Problem – Der Zweck der Mitbestimmung im Betrieb – Unterlassungsansprüche als Elemente der Betriebsverfassung – Das Anterioritätsprinzip – Der paritätische Unterlassungsanspruch bei 87 BetrVG – Die Rechtsgrundlage des verfahrenssichernden Unterlassungsanspruchs – Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch in wirtschaftlichen Angelegenheiten – Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch bei 90 BetrVG – Der verfahrenssichernde Unterlassungsanspruch bei der Berufsbildung 3. Der Unterlassungsanspruch des Europäischen BetriebsratsDie Auswirkung des Systems des EBRG auf den Unterlassungsanspruch – Zuständigkeiten des Europäischen Betriebsrats – Die Sicherung der Beteiligungsrechte4. Der Unterlassungsanspruch des PersonalratsDie Rechtsprechung des
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Die Frage nach der Existenz von Unterlassungsansprüchen zugunsten der Arbeitnehmerrepräsentanten beschäftigt Praxis und Wissenschaft seit Jahrzehnten. Der Autor verknüpft die Regelungen des BetrVG, EBRG sowie des BPersVG und entwickelt für jedes Gebiet eine eigenständige Lösung auf der Grundlage vergleichbarer, allgemeiner Prinzipien. Dabei trennt er zwischen einem paritätischen Unterlassungsanspruch bei Mitbestimmungsrechten und einem verfahrenssichernden Unterlassungsanspruch bei den übrigen Beteiligungsrechten. Davon ausgehend entwickelt er ein abgestuftes und differenziertes System im Span
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