Buch(elektronisch)2013

Artikel 146 Grundgesetz zwischen offener Staatlichkeit und Identitätsbewahrung: Perspektiven des Schlussartikels des Grundgesetzes für die zukünftige europäische Integration

In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1257

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Abstract

Selbst nach Verkündung der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt unklar, welches Maß an Hoheitsrechtsübertragungen auf die Europäische Union das derzeitige Grundgesetz zulässt. Insbesondere ist fraglich, wann genau die änderungsfesten Integrationsgrenzen des Grundgesetzes überschritten sind und es zur Fortführung der europäischen Idee einer Nachfolgeverfassung des Grundgesetzes bedarf. Im Kontext der europäischen Integration stellt sich daher die Frage nach der Notwendigkeit und der Zulässigkeit einer in Art. 146 GG genannten und im Lissabon-Urteil in Aussicht gestellten Verfassungneugebung durch das deutsche Volk. Philipp Cramer beleuchtet den Widerspruch zwischen dem Integrationsauftrag des Grundgesetzes und dem gleichzeitig bestehenden Verbot der Staatswerdung der Europäischen Union. Als eine künftige Entwicklungsmöglichkeit des Integrationsprozesses zeigt der Autor den Weg einer Verfassungneugebung durch das deutsche Volk gemäß Art. 146 GG auf und diskutiert diesen. Unter Berücksichtigung des geschichtlichen Hintergrunds von Art. 146 GG und dessen Vorgängervorschrift Art. 146 GG a.F. gibt Cramer neben der Betrachtung des grundsätzlichen »Ob« der Anwendung des Schlussartikels auch einen kurzen Ausblick auf die konkrete Prozedur einer vom Volk ausgehenden Verfassungneugebung. Die Untersuchung ergibt, dass eine Anwendung von Art. 146 GG zur Intensivierung der europäischen Einigung möglicherweise politisch nicht gewollt, rechtlich jedoch zulässig ist. Selbst nach Verkündung der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt unklar, welches Maß an Hoheitsrechtsübertragungen auf die Europäische Union das derzeitige Grundgesetz zulässt. Insbesondere ist fraglich, wann genau die änderungsfesten Integrationsgrenzen des Grundgesetzes überschritten sind und es zur Fortführung der europäischen Idee einer Nachfolgeverfassung des Grundgesetzes bedarf. Im Kontext der europäischen Integration stellt sich daher die Frage nach der Notwendigkeit und der Zulässigkeit einer in Art. 146 GG genannten und im Lissabon-Urteil in Aussicht gestellten Verfassungneugebung durch das deutsche Volk. Philipp Cramer studied law at the Universities of Münster, Bielefeld and Helsinki. Additionally, he completed two years of specific foreign language training in Anglo-American law. Subsequent to his First Law Examination in 2009 he worked as a research assistant and Ph.D. student at the Institute for Public Law and Politics of the University of Münster (Prof. Dr. Fabian Wittreck). After obtaining his doctorate in 2012, Philipp completed the legal clerkship at the Higher Regional Court of Düsseldorf, including stages at the Permanent Representation of the Federal Republic of Germany to the European Union in Brussels, at the Düsseldorf office of Taylor Wessing, and at the German Consulate General in Los Angeles. After his bar examination in 2014, Philipp worked several years as an associate in the public law/regulatory team of Hengeler Mueller in Düsseldorf. Since the end of 2017 Philipp is a corporate counsel for a multinational specialty chemicals company in Essen. Philipp Cramer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster, Bielefeld und Helsinki. Zudem absolvierte er die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Common Law. Nach der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2009 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster (Prof. Dr. Fabian Wittreck). Im Anschluss an die Promotion im Jahr 2012 absolvierte er das Rechtsreferendariat am OLG Düsseldorf mit Stationen u.a. an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel, im Düsseldorfer Büro der Sozietät Taylor Wessing und am Deutschen Generalkonsulat in Los Angeles. Nach Abschluss der Zweiten Juristischen Prüfung im Jahr 2014 war Philipp Cramer als Rechtsanwalt für Öffentliches Wirtschaftsrecht im Düsseldorfer Büro der Sozietät Hengeler Mueller tätig. Seit Ende 2017 ist er Syndikusrechtsanwalt bei einem multinationalen Unternehmen der Spezialchemie in Essen.

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Artikel 146 Grundgesetz zwischen offener Staatlichkeit und Identitätsbewahrung: Perspektiven des Schlussartikels des Grundgesetzes für die zukünftige europäische Integration

In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1257

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