Buch(elektronisch)2013

Die Übermittlung von S.W.I.F.T.-Daten an die Terrorismusaufklärung der USA

In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1255

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Abstract

Spätestens seit den Enthüllungen Edward Snowdens sind die weitreichenden Überwachungsmaßnahmen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, die die Regierung der USA zum Zweck der Terrorismusabwehr betreibt. Die Arbeit widmet sich der umfassenden Ausspähung des weltweiten Zahlungsverkehrs. Unmittelbar nach den Anschlägen vom 11. September 2001 haben die USA begonnen, die Geldströme nachzuverfolgen, die den internationalen Terrorismus finanzieren. Dabei greifen sie auf die Daten des Dienstleisters S.W.I.F.T. zu, der den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr organisiert. Da S.W.I.F.T. seinen Sitz in Belgien hat, wurde die Überwachung seit dem Jahr 2009 durch ein Abkommen mit der Europäischen Union auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt. Die EU hat sich darin verpflichtet, den USA angeforderte Datensätze zur Verfügung zu stellen. Die Analyse der Hintergründe und des Inhalts der Abkommen offenbart gravierende Grundrechtsverstöße. So erfolgt die Datenübermittlung in die USA in unangemessen großem Umfang und ohne effektive Kontrolle seitens der EU. Auch die Auswertung der Daten, ihre Speicherdauer und die Rechtschutzmöglichkeiten betroffener Bürger entsprechen nicht dem gebotenen Grundrechtsstandard. Der Autor zeigt Wege zur Beendigung des Abkommens auf und macht konkrete Vorgaben für eine Neufassung. Die Geldüberweisungen, die über den Dienstleister S.W.I.F.T. abgewickelt werden, dienen den USA als Informationsquelle, um die Finanzierung des internationalen Terrorismus nachzuvollziehen. In den Jahren 2009 und 2010 haben die USA und die EU die sogenannten »SWIFT-Abkommen« geschlossen. Die EU hat sich darin verpflichtet, den USA angeforderte S.W.I.F.T.-Daten zur Verfügung zu stellen. Die Arbeit untersucht Hintergründe und Inhalt der Abkommen und offenbart dabei gravierende Grundrechtsverstöße. Jens Ambrock, geboren 1984 in Hamburg, studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Kiel sowie Informatik in Kiel. Von 2009 bis 2012 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Florian Becker am Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Seit 2012 ist er Rechtsreferendar in Kiel, Hamburg und Berlin, mit Stationen unter anderem beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein, bei der Medien- und Urheberrechtskanzlei LICHTE Rechtsanwälte in Hamburg sowie beim Bundesministerium des Innern (Arbeitsgruppe Polizeiliches Informationswesen/Informationsarchitekturen Innere Sicherheit). Im August 2013 wurde er von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kiel zum Dr. jur. promoviert.

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12013

Die Übermittlung von S.W.I.F.T.-Daten an die Terrorismusaufklärung der USA

In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1255

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Buch(elektronisch)#22013

Die Übermittlung von S.W.I.F.T-Daten an die Terrorismusaufklärung der USA

In: Schriften zum öffentlichen Recht 1255

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