Die Bindung der Bürger an die Grundrechte.: Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und Russland
In: Schriften zum Internationalen Recht v.193
Anastasia Berger stellt zunächst die Drittwirkung der Grundrechte in der Wissenschaft und Rechtsprechung in Deutschland vor. Sodann skizziert sie die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Lichte ihrer historischen Entwicklung in Russland. Der Vergleich zentraler verfassungsrechtlicher Normen (Art. 2, 15, 17, 18, 55 und 56 der russischen Verfassung) und der Rechtsprechung lässt Unterschiede beider Rechtssysteme erkennen. Die russische Verfassung stellt im Unterschied zum deutschen Grundgesetz eine direkt und unmittelbar wirkende Grundlage des gesamten Rechtssystems dar. Die Autorin untersucht zudem die zentralen Normen des russischen Zivilgesetzbuches. Berger stellt fest, dass die beiden Verfassungen aufgrund historisch unterschiedlicher Entwicklungen vom entgegengesetzten Blickwinkel auf die Grundrechtsfunktionen ausgehen. Gleichwohl zeigt die Analyse des russischen Privatrechts, dass die unmittelbare Wirkung der Grundrechte ohne Verlust der Privatautonomie möglich ist. Inhaltsverzeichnis A. Einleitung -- B. Die Wirkung der Grundrechte auf das Privatrecht in der deutschen Rechtstheorie und Rechtsprechung -- I. Die Theorie der »Drittwirkung« in der deutschen Rechtslehre: Genese des Begriffs der »Drittwirkung« - Die Position der Rechtsprechung - Das Bundesverfassungsgericht: keine »Superrevisionsinstanz« - Die Anerkennung der Grundrechtswirkung in einzelnen Bereichen des Privatrechts: II. Zusammenfassung und Begriffsbestimmung -- C. Die Bindung der Privaten an die Grundrechte in der russischen Rechtstheorie und Rechtsprechung -- I. Untersuchung des russischen Verfassungsrechts: Die Entstehung der Konstitution der Russischen Föderation: rechtsgeschichtlicher Hintergrund und Grundrechtsverständnis - Die Wirkung der Grundrechte unter den Privaten - Das russische Verfassungsgericht: Eine »Superrevisionsinstanz«? - Schutz der Grundrechte durch das