Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst
In: Schriften zum Öffentlichen Recht v.1274
Die Laufbahnen des öffentlichen Diensts werden maßgeblich durch altersspezifische Regelungen strukturiert: sie sind etwa bei der Einstellung, der Beförderung und dem Aufstieg sowie der Pensionierung, aber auch hinsichtlich der Arbeitszeit, dem Erholungsurlaub und der Besoldung von entscheidender Bedeutung. Christian Hartig unterzieht diese sehr vielgestaltigen und bislang nur unzureichend untersuchten Regelungen einer umfassenden und kritischen Analyse. Im Zentrum steht die Frage, ob die hiermit verbundenen altersspezifischen Benachteiligungen verfassungsrechtlich und im Lichte des europäischen Antidiskriminierungsrechts gerechtfertigt werden können. Im Ergebnis erweisen sich die meisten dieser Regelungen als verfassungs- und unionsrechtswidrig: sie sind insbesondere weder mit dem speziellen Gleichheitssatz des Art. 33 Abs. 2 GG (gleicher Zugang zum öffentlichen Dienst) noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang zu bringen. Unionsrechtlich verstoßen sie gegen die Vorgaben der »Gleichbehandlungsrichtlinie« 2000/78/EG. Der Autor präsentiert ferner alternative Regelungskonzepte für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung des öffentlichen Diensts. Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung -- Problemstellung und Gang der Untersuchung - Das Alter und der Alterungsprozess - Das Phänomen der Diskriminierung aus Gründen des Alters - Generationengerechtigkeit und die demografische Entwicklung - Berücksichtigung empirischer Daten bei der Verfassungsmäßigkeitsprüfung -- 2. Altersspezifische Regelungen im Recht der öffentlichen Dienstverhältnisse -- Gesetzliche Differenzierungen nach dem Alter - Behördliche Differenzierungen nach dem Alter und ihre Rechtsgrundlagen - Tarifvertragliche Differenzierungen nach dem Alter bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst - Maßstabsnormen für die Rechtmäßigkeit der Differenzierungen nach dem