Buch(elektronisch)2014

Das Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen: Bestandsaufnahme und Evaluierung

In: Studien zu Umweltökonomie und Umweltpolitik, 9

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Abstract

Gegenwärtig erheben in Deutschland 13 Bundesländer Wasserentnahmeentgelte, d.h. Abgaben auf das Entnehmen und Ableiten von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Auch in Nordrhein-Westfalen besteht seit 2004 eine entsprechende Abgabenpflicht, die seither mehrfach geändert worden ist. Als Instrumente einer nachhaltigen Ressourcenpolitik sind Wasserentnahmeentgelte allerdings nicht unumstritten. Vor diesem Hintergrund unternimmt die vorliegende Studie eine umfassende Bestandsaufnahme des Wasserentnahmeentgeltgesetzes (WasEG) NRW und eine Evaluierung sowohl der konzeptionellen Grundlagen als auch der konkreten Ausgestaltung der Abgabe. Dabei stellen sich einerseits Fragen der lenkungspolitischen, aber auch verfassungsrechtlichen Rechtfertigung als Vorteilsabschöpfungsabgabe sowie des Beitrages zum Kostendeckungsgrundsatz nach Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie. Zudem werden alle Ausgestaltungsmerkmale des WasEG (Abgabetatbestand, Ausnahmeregelungen, Bemessungsgrundlage, Abgabesatz, Aufkommensverwendung u.v.m.) auf den Prüfstand gestellt und konzeptionell evaluiert. Das Werk beschließt mit umfangreichen rechtspolitischen Empfehlungen für die Weiterentwicklung des WasEG. Nordrhein-Westfalen erhebt seit 2004, wie zwölf weitere Bundesländer, ein Wasserentnahmeentgelt auf das Entnehmen und Ableiten von Grund- bzw. Oberflächenwasser. Die Studie bietet eine umfassende Bestandsaufnahme des zugrunde liegenden Wasserentnahmeentgeltgesetzes NRW und eine detaillierte Evaluierung sowohl seiner konzeptionellen Grundlagen als auch der konkreten Ausgestaltung der Abgabe. Darüber hinaus werden rechtspolitische Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Instruments entwickelt. Univ.-Prof. Dr. Erik Gawel ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Institutionenökonomische Umweltforschung, und Direktor des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement der Universität Leipzig. Er ist zugleich Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ in Leipzig. Prof. Gawel promovierte in Köln und habilitierte sich in Augsburg im Fach Volkswirtschaftslehre zu umweltökonomischen und finanzwissenschaftlichen Themen und war Gastprofessor der Universität Bremen im DFG-Graduiertenkolleg »Risikoregulierung und Privatrechtssystem«. Nach wissenschaftlichen Stationen am Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln, dem Zentrum für Interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld, dem Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern (Bonn) und dem wissenschaftlichen Stab der Energie-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages ist er seit 2001 Professor für Volkswirtschaftslehre. Vor der IHK Frankfurt am Main ist er öffentlich bestellt und vereidigt für Entgeltfragen der kommunalen Ver- und Entsorgung. Er ist u.a. Mitglied der European Academy of Sciences and Arts, des umweltökonomischen Ausschusses im Verein für Socialpolitik und gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschriften »Energies« und »Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht« an. Als Umwelt- und Institutionenökonom blickt Prof. Gawel auf ein mittlerweile 25jähriges Schaffen im Dienste der Umweltforschung zurück. Er ist insbesondere als Brückenbauer zwischen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft bekannt und gehört zu den profiliertesten deutschsprachigen Experten für ökonomische Instrumente in der Umweltpolitik, insbesondere für die Wasserwirtschaft.

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Das Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen: Bestandsaufnahme und Evaluierung

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Das Wasserentnahmeentgeltgesetz Nordrhein-Westfalen.: Bestandsaufnahme und Evaluierung

In: Studien zu Umweltökonomie und Umweltpolitik v.9

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