Buch(elektronisch)2015

Das Strafrecht vor den Unionsgerichten: Plädoyer für ein Fachgericht für Strafrecht

In: Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, 261

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Abstract

Die Arbeit behandelt die äußerst kontroverse Frage des Individualrechtsschutzes in Zeiten der Etablierung supranationaler strafrechtlicher Strukturen. Die derzeitigen Gerichtsstrukturen auf Unionsebene leiden unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzeffektivität an erheblichen Defiziten, die gerade im Bereich des Strafrechts virulent werden. Die Untersuchung fördert anhand der aufgezeigten Defizite zwei wesentliche Prämissen für ein zukunftsfähiges, rechtsstaatlichen Bedürfnissen entsprechendes Strafjustizsystem zu Tage: die Sicherstellung einer effektiven präventiven Kontrolle der europäischen Strafverfolgungsbehörden durch einen Europäischen Ermittlungsrichter und die Erweiterung der Direktklagemöglichkeiten gegen Rechtsakte der Union. Die strukturellen Erfordernisse einer solchen Reform führen zu dem im Titel angeklungenen Plädoyer für ein Fachgericht für Strafrecht. »Criminal Law before the European Union Courts« The expansion of the Europeanization of criminal law is inevitable. Nevertheless, the European Union's court system has never been adapted to this development. The present text aims to contribute to a criminal justice system that meets the requirements of the rule of law. Principal Claims are the extension of direct remedies before the EU courts, the installation of a European investigating judge and the establishment of a European specialized court for criminal law. Die Europäisierung des Strafrechts schreitet unaufhaltsam voran. Das Gerichtssystem der Union wurde dieser Entwicklung allerdings nie angepasst. Die Arbeit will einen Beitrag zu einem rechtsstaatlichen Bedürfnissen genügenden Strafjustizsystem leisten. Kernforderungen sind dabei die Erweiterung der Direktklagemöglichkeiten vor den Unionsgerichten, die Etablierung eines Europäischen Ermittlungsrichters wie auch die Errichtung eines Europäischen Fachgerichts für Strafrecht. Melanie Langbauer studierte von 2005 bis 2010 an der Universität Passau Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Strafrecht. Ab 2008 war sie als studentische Hilfskraft, von 2010 bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Professor Dr. Robert Esser (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht) tätig. Ihr hauptsächliches Forschungsinteresse galt dem internationalen Strafrecht. In diesem Gebiet wurde sie von der Juristischen Fakultät der Universität Passau mit der Arbeit »Das Strafrecht vor den Unionsgerichten – Plädoyer für ein Fachgericht für Strafrecht« promoviert.

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