Völkerrechtliche Implikationen des Einsatzes bewaffneter Drohnen
In: Schriften zum Völkerrecht v.209
Übergeordnete Fragestellung der Arbeit ist die Adäquanz des gegenwärtigen völkerrechtlichen Normenbestands angesichts des neuartigen Faktums bewaffneter Drohnen. Ihr Einsatz wird anhand der beiden zentralen völkerrechtlichen Teilgebiete untersucht, dem ius contra bellum und dem ius in bello. Da das ius contra bellum hinsichtlich des Mittels der (verbotenen) Gewaltausübung blind ist, geht es um die Art und Weise des Drohneneinsatzes, insbesondere um ihre grenzüberschreitende Verwendung gegen nicht-staatliche Akteure, die vom gegenwärtigen Stand des Völkerrechts ohne Weiteres aber nicht gedeckt ist. Das ius in bello nimmt die Mittel der Gewaltausübung in den Blick und damit auch Drohnen als solche. Während die hiervon aufgestellten Grenzen sinnvoll auch für Drohnen gelten, sind bestimmte außerrechtliche Erwägungen in die rechtliche Bewertung einzelner Einsätze miteinzubeziehen. Insgesamt sind bewaffnete Drohnen völkerrechtlich durchaus greifbar. Inhaltsverzeichnis Einleitung -- Einführung - Gegenstand und Gang der Untersuchung -- 1. Teil: Funktionsweise und Kontext bewaffneter Drohnen -- Funktionsweise bewaffneter Drohnen - Bewaffnete Drohnen und die Revolution in Military Affairs -- 2. Teil: Interpretation und Normfortbildung -- 3. Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius contra bellum -- Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck - Reichweite des Gewaltverbots gem. Art. 2 Nr. 4 UN-Charta - Das Selbstverteidigungsrecht gem. Art. 51 UN-Charta als Rechtsgrundlage des Einsatzes bewaffneter Drohnen - Zusammenfassung der Ergebnisse für das ius contra bellum -- 4. Teil: Bewaffnete Drohnen und das ius in bello -- Entwicklung, Rechtsquellen und Normzweck - Verhältnis des ius contra bellum zum ius in bello - Bestimmung des Anwendungsbereichs des ius in bello - Überprüfung von Drohnen gem. Art. 36 ZP I - Völkerrechtlicher Status bewaffneter Drohnen und ihrer