Buch(elektronisch)2015

Die ertragsteuerliche Behandlung des Carried Interest der Initiatoren von Private Equity Fonds: Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Ausgestaltung in den USA und in Deutschland sowie der möglichen Übernahme U.S.-amerikanischer Reformvorschläge in das deutsche Steuerrecht

In: Schriften zum Steuerrecht, 122

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Abstract

Christoph Herrmann unternimmt eine rechtsvergleichende Untersuchung der Besteuerung des Carried Interest und entwickelt Überlegungen zur Reform derselben. Hierzu wird die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA jeweils isoliert untersucht und dargelegt, dass sich die zentrale Frage in den USA um die Besteuerung schon des Empfangs der Beteiligung am Private Equity Fonds dreht, nicht aber um die später zugewiesenen Gewinne, wie dies in Deutschland der Fall ist. Christoph Herrmann legt sodann dar, dass die US-amerikanischen Reformvorschläge überwiegend bei der Beteiligungsgewährung ansetzen und vor allem aus diesem Grund nicht rezipiert werden können. Weil auch die deutschen Reformvorschläge unzureichend sind und die zwischenzeitlich eingeführte Abgeltungsteuer die vormals mögliche steuerfreie Vereinnahmung des Carried Interest ausschließt, spricht sich der Autor für eine ersatzlose Streichung der spezialgesetzlichen Regelung der Carried Interest Besteuerung aus. »The Taxation of the Carried Interest of Sponsors of Private Equity Funds« Private equity fund sponsors' aim is to take their share of the profits in form of capital gains taxed at preferential rates. The conditions for preferential taxation according to U.S. and German tax law are basically similar but distinctly different in important aspects. The various reform alternatives advocated in the U.S. cannot be adopted into the German tax system. Because of changes of the German capital gains tax regime the current tax regime for carried interest should be repealed. Christoph Herrmann untersucht die Besteuerung des Carried Interest in Deutschland und den USA und zeigt auf, dass die problematischen Aspekte in Bezug auf die begünstigte Besteuerung des Carried Interest jeweils divergieren. Weil sich weder die untersuchten US-amerikanischen noch die deutschen Reformvorschläge für eine Reform eignen und der Carried Interest aufgrund der Abgeltungsteuer nicht mehr steuerfrei vereinnahmt werden kann, spricht er sich für eine ersatzlose Streichung der derzeitigen Regelung aus. Christoph Herrmann studierte Politik- und Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg, der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Columbia University School of Law, New York, USA. Das Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Die Promotion erfolgte an der Technischen Universität Darmstadt. Er ist als Rechtsanwalt und Steuerberater in Frankfurt am Main tätig.

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