Buch(elektronisch)2016

Preemptive Self-Defense: Die Vereinbarkeit des Konzepts der Preemptive Self-Defense mit dem Völkerrecht

In: Schriften zum Völkerrecht, 222

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Abstract

Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals im Rahmen der National Security Strategy der Bush-Administration im Jahr 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg im Jahr 2003 wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage für die Invasion des Iraks diskutiert und weitgehend als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich durchaus mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies geschieht anhand einer grundlegenden Prüfung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis. Vor dem Hintergrund des massiven Erstarkens des internationalen Terrorismus und der jüngsten Atomwaffentests Nordkoreas im September 2016 gewinnt das Konzept der preemptive self-defense wieder an Bedeutung. »Preemptive Self-Defense – The Compatibility of the Concept of Preemptive Self-Defense with Public International Law« For the first time the concept of preemptive self-defense was promulgated in the National Security Strategy 2002. According to this concept the use of force against so-called rogue states or international terror organizations is consistent with the law of self-defense when there are uncertainties concerning the place and time of the assumed attack, especially in the case of an actual threat involving weapons of mass destruction. Within the debate concerning the legality of Operation Iraqi Freedom, the concept of preemptive self-defense was mistakenly discussed as a justification, and widely assessed as incompatible with public international law. Given the growing intensity of international terror organizations in the Middle East, as well as the latest North Korean nuclear weapon tests in September 2016, the concept of preemptive self-defense is of increasing importance. By analyzing Article 51 UN-Charta, the customary international law, as well as state practice, Christian Richter demonstrates that the concept of preemptive self-defense is in fact compatible with public international law. Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals in der National Security Strategy 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage diskutiert und als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Studium der Rechtswissenschaften sowie der Rechts- und Staatsphilosophie in Passau. Referendariat in Frankfurt am Main und Hamburg. Auslandsaufenthalte in Orléans (Frankreich), Washington D.C. (USA) und Philadelphia (USA). Promotion an der Johannes Kepler Universität Linz. Rechtsanwalt in einer auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Dozent für Völkerrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg.

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