Buch(elektronisch)2015

Souveränität: Grundlegung einer freiheitlichen Souveränitätslehre. Ein Beitrag zum deutschen Staats- und Völkerrecht

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Abstract

Wenn Souveränität überhaupt noch akzeptiert wird, dann als Volkssouveränität. Diese wird aber wie die deutsche Staatssouveränität verstanden. Das Volk wird vielfach nur als Träger, nicht aber als Subjekt der Souveränität dogmatisiert. Es übt jedoch nach dem Grundgesetz die Staatsgewalt auch aus, unmittelbar oder mittelbar durch seine Vertreter. Eine Volkssouveränität, die das Volk als politische Einheit unabhängig von den einzelnen Bürgern begreift, überantwortet die Staatsgewalt den Organen des Staates. Souverän ist der Bürger. Die Bürgersouveränität erwächst der politischen Freiheit. Freiheit ist mit Immanuel Kant die »Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür«, deren inneres Gesetz das Sittengesetz ist. Der kategorische Imperativ gebietet, bei allem Handeln das Rechtsprinzip zu achten. Die Bürger verwirklichen ihre Souveränität gemeinschaftlich, organisiert als Staat. Das gebietet strikte Republikanität, demokratisch und rechtsstaatlich. Im Bundesstaat ist die Souveränität zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Vertreter des Volkes, dessen Diener, haben den Willen des Volkes zu erkennen und zu vollziehen. Die Grenzen der Souveränität sind die der Freiheit. Gegen das Recht gibt es keine Freiheit. Gesetze und Verträge verwirklichen die Souveränität im Innern und nach außen. Sie können die Souveränität aber auch verletzen. Das deutsche Volk läßt sich erhebliche Beschränkungen der faktischen Souveränität durch seine Vertreter vor allem im Interesse der Vereinigung Europas gefallen. Aber die Europäische Union widerspricht zunehmend der Souveränität der beteiligten Völker. Die Finalität der Integration ist nicht geklärt. Ein Bundesstaat Europa ist mit Prinzipien einer freiheitlichen Demokratie schwerlich vereinbar. Die Besetzung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Souveränität der Deutschen nicht aufgehoben, weil die Freiheit keinem Menschen genommen werden kann. Aber sie hat die Staatsgewalt der Deutschen zum Teil rechtens, zum Teil gegen das Recht überlagert. Das Besatzungsrecht hat, soweit es noch Bestand hatte, mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag sein Ende gefunden. Die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen stehen freilich noch der gleichen Souveränität Deutschlands entgegen. »Souvereignty – Foundation for a Doctrine of Souvereignty of Freedom« Sovereignty provokes much controversy and yet it remains to be the guiding principle of politics. Politicians and also lawyers like to speak of the sovereignty of the people but practice the sovereignty of the state. For the sake of freedom it can only be the sovereignty of the citizens. The term is consequential for national and international law. The German citizens are sovereign by law but factually they are restricted beyond the general limits of sovereignty – not for reasons of occupation but above all by the European integration. Die umstrittene Souveränität ist nach wie vor Leitbegriff der Politik. Die allseits vertretene Volkssouveränität wird als Staatssouveränität praktiziert. Um der Freiheit willen kann sie aber nur Bürgersouveränität sein. Der Begriff verändert folgenreich die Staats- und Völkerrechtslehre. Die Bürger Deutschlands sind souverän, aber faktisch ist die Souveränität Deutschlands über die Grenzen der Souveränität hinaus eingeschränkt, nicht etwa durch Besatzungsvorbehalte, sondern vor allem durch die europäische Integration.

Weitere Versionen:

Buch(elektronisch)#12015

Souveränität: Grundlegung einer freiheitlichen Souveränitätslehre; ein Beitrag zum deutschen Staats- und Völkerrecht

In: Duncker & Humblot eLibrary

In: Rechts- und Staatswissenschaften

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