Buch(elektronisch)2015

Grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in der Europäischen Union: Patientenmobilität unter Geltung der Richtlinie 2011/24/EU

In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 328

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Abstract

Die Arbeit widmet sich der Patientenmobilität, deren Rechtsentwicklung mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll im Jahr 1998 ihren Anfang nahm und in dem Erlass der RL 2011/24/EU ihren vorläufigen Höhepunkt fand. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung führte zu beachtlichen Fortbildungen im Recht der Grundfreiheiten und sah sich von Beginn an dem schwerwiegenden Vorwurf ausgesetzt, die mitgliedstaatliche Souveränität im Bereich der Gesundheitsversorgung zu unterlaufen. Die Arbeit erfasst das dreischichtige unionsrechtliche Regelungsgefüge bestehend aus Grundfreiheiten, RL 2011/24/EU sowie VO (EG) Nr. 883/2004 und untersucht die zugrundeliegenden grundfreiheits- und kompetenzdogmatischen Fragestellungen. Bei der Überprüfung der Umsetzung der Vorgaben in das deutsche SGB V werden einzelne Umsetzungsdefizite aufgezeigt. Abschließend blickt die Arbeit auf tatsächliche und ökonomische Aspekte der Patientenmobilität. »Cross-Border Healthcare in the European Union« Since the cases Kohll/Decker in 1998, the ECJ has been establishing principles of European cross-border healthcare. These judgements raised numerous questions on the interpretation of the fundamental freedoms and the Union's competences. The ECJ's case law, the Regulation (EC) No 883/2004 on the coordination of social security systems and the recently adopted Directive 2011/24/EU now constitute a three-layered legal framework that has to be transposed into German social security law. Die Rechtsentwicklung zur Patientenmobilität begann im Jahr 1998 mit den grundlegenden EuGH-Urteilen Decker und Kohll. Die auf der Auslegung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit beruhende Rechtsprechung warf in grundfreiheits- und kompetenzrechtlicher Hinsicht zahlreiche Fragen auf. Neben der bestehenden VO (EG) Nr. 883/2004 ist mit Erlass der RL 2011/24/EU nun ein dreischichtiges unionsrechtliches Regelungsgefüge entstanden, dessen Vorgaben in das deutsche SGB V umzusetzen sind. Von 2005 bis 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Erste juristische Prüfung im Jahr 2010. Von 2007 bis 2010 studentische Hilfskraft, von 2011 bis 2014 zunächst wissenschaftliche Hilfskraft, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Lehrstuhl Professor Dr. Waltermann. Zwischen 2011 und 2014 Anfertigung einer Dissertation unter der Betreuung von Herrn Professor Dr. Waltermann; Promotion zum Doktor der Rechte im Jahr 2014 durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Bonn. Seit Dezember 2013 Rechtsreferendar am Landgericht Köln.

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