Buch(elektronisch)2016

Proliferation und Legitimation der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit: Grundzüge einer transnationalen judikativen Legitimitätskonzeption

In: Schriften zum Internationalen Recht, 208

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Abstract

Das Investitionsschutzrecht gestattet es ausländischen Investoren nicht erst seit TTIP und CETA, die jeweiligen Gaststaaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Problematisch ist dabei besonders, dass den Schiedsgerichten ein großer Freiraum eingeräumt wird, da die Vorschriften, auf deren Grundlage sie entscheiden, oft sehr unbestimmt sind. Mit Hilfe einer neu entwickelten Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, die auf die Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der Investoren und dem effektiven Schutz der von einer Investition betroffenen Individuen abstellt, gelingt es Philipp B. Donath, die Normen des Investitionsschutzrechts präzise und einzelfallbezogen auslegen zu können. Damit konkretisiert der Autor sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts. Er zeigt so Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist. »Proliferation and Legitimation of International Investment Arbitration« The debate about the legitimacy of international investment arbitration started even before TTIP and CETA called public attention. Philipp B. Donath sets the pattern for a novel legal theory of legitimacy, on which basis he concretises procedural as well as substantive investment law provisions. He hereby shows opportunities for an integrated reform of the investment arbitration system, which does not depend on institutional reforms. Nicht erst seit TTIP und CETA wird über die Legitimität der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit debattiert. Philipp B. Donath erarbeitet hierzu Maßstäbe einer Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, auf deren Grundlage er sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts konkretisiert. Damit zeigt er Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist. Philipp B. Donath studierte nach dem Wehrdienst Rechtswissenschaft, Geschichte und Französisch in Dresden und Frankfurt am Main. Nach Praktika-Stationen im Bundestag und bei der Deutschen Vertretung bei der UNESCO in Paris ist er seit 2009 am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht (Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann) sowie am Wilhelm-Merton-Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main tätig. Im Anschluss an Promotion und Referendariat mit Stationen im Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat für Soziales, Integration und Flüchtlinge) sowie bei der Deutschen Bundesbank arbeitet er an einer staatsrechtlichen Habilitation.

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