Buch(elektronisch)2015

Das deutsche Beamtenstreikverbot im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention

In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 333

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Abstract

Das Streikverbot für Beamte ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Die Arbeit widmet sich der Frage, ob dieses Arbeitskampfverbot in Ansehung eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden muss. Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein Rechtssprechungswechsel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser legte den Grundstein für ein durch Art. 11 EMRK konventionsrechtlich verbrieftes Streikrecht, auf welches sich auch deutsche Beamte berufen können. Die Bindungswirkung der Straßburger Rechtsprechung führt zu der Frage nach der Vereinbarkeit der konventionsrechtlichen Streikrechtsgewährleistung mit der deutschen Rechtsordnung. Die Bearbeitung zeigt die Möglichkeit einer völkerrechtsfreundlichen Auslegung der deutschen Verfassung zur Umsetzung der konventionsrechtlichen Vorgaben auf. Überdies werden konkrete Lösungsansätze zu den sich ergebenden arbeitskampfrechtlichen Problemstellungen eines Streikrechts für Beamte entwickelt. »The German Prohibition of Civil Servant Strikes in the Light of the European Convention on Human Rights« The ban of civil service strikes is consolidated legal practice in Germany and legitimized by the settled case law of the Supreme Court. But how to react when the European Court of Human Rights as a relevant actor adopts a new approach on collective labor rights, which calls into question the practice of German legal authorities? Is a national constitutional tradition to be re-interpreted in the light of evolving international human rights standards? Das Beamtenstreikverbot ist in Deutschland gefestigte Rechtspraxis und durch ständige höchstrichterliche Rechtsprechung in seinem Bestand legitimiert. Wie aber ist zu reagieren, wenn mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein neuer Akteur auf den Plan tritt und Akzente in einer Regelungsfrage setzt, die durch nationale Autoritäten abschließend geklärt zu sein scheint? Kann und muss eine nationale Verfassungstradition im Lichte eines sich verändernden internationalen Menschenrechtsschutzes neu bewertet werden? Christoph Ickenroth studierte in den Jahren 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Sevilla und Köln. Nach Ablegung seiner Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln erfolgte die Anfertigung seiner Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. Begleitend hierzu war er von 2011 bis 2012 als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Rechtsanwaltssozietät Görg tätig. Im Jahr 2013 begann er sein Referendariat am Kammergericht Berlin u.a. mit Stationen bei den Rechtsanwaltssozietäten Noerr LLP in Berlin und Jones Day in San Francisco sowie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ende 2015 beendete er den juristischen Vorbereitungsdienst mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt Berlin Brandenburg.

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