Buch(elektronisch)2016

Die Bürgschaft in der europäischen Rechtstradition: Eine historische Analyse des deutschen Bürgschaftsrechts und dessen Berücksichtigung im Draft Common Frame of Reference

In: Schriften zum Bürgerlichen Recht, 458

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Abstract

Das deutsche Bürgschaftsrecht blickt auf eine über hundert Jahre währende Kasuistik zurück. Ausgehend von den BGB-Kommissionsarbeiten analysiert der Autor unter Berücksichtigung der Auffassungen der Literatur detailliert die Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Der Schwerpunkt wird dabei auf die zentralen Aspekte des Bürgschaftsvertrages, den (vor-)vertraglichen Gläubigerpflichten sowie der finanziellen Überforderung des Bürgen gelegt. Der Autor arbeitet die prägende Rolle des Reichsgerichts heraus und zeigt den Übergang von einer formalen zu einer materialen Vertragsethik auf. Ferner vergleicht er das deutsche Bürgschaftsrecht mit dem des DCFR, bei dem es sich um ein aus rechtsvergleichenden Arbeiten hervorgegangenes europäisches Regelwerk handelt. Neben einer gemeinsamen Rechtstradition stellt der Autor fest, dass es die §§ 765 ff. BGB der Rechtsprechung ermöglicht haben, Standards zu entwickeln, die von einem zeitgenössischen Regelwerk, das mitunter anderen dogmatischen Prämissen folgt, kaum übertroffen wird. »The Guarantee in the European Legal History« The German law on guarantees looks back on over one hundred years of case history. The author analysis the judgments of the German »Reichsgericht« and the »Bundesgerichtshof« with a focus on the guarantee contract itself, the creditor's pre-contractual and contractual obligations and the financial overstrain of the guarantor. Additionally he compares the principles of the German law on guarantees to the rules of the DCFR, determining and assessing differences and similarities. Das deutsche Bürgschaftsrecht blickt auf eine über hundertjährige Kasuistik zurück. Ausgehend von den BGB-Kommissionsarbeiten analysiert der Autor detailliert die Judikatur des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Bürgschaftsvertrag, den (vor-)vertraglichen Gläubigerpflichten sowie der finanziellen Überforderung des Bürgen. Überdies erfolgt ein Vergleich mit den Regelungen des DCFR, wobei die spezifischen Besonderheiten, Stärken und Schwächen des deutschen Rechts herausgearbeitet werden. Trygve Jansen studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und legte 2011 das erste Staatsexamen ab. Anschließend begann er mit den Arbeiten an seiner Dissertation, die von Herrn Prof. Dr. Rudolf Meyer-Pritzl betreut und die durch ein Landesgraduiertenstipendium des Landes Schleswig-Holstein gefördert wurde. Das Manuskript wurde im Dezember 2013 fertiggestellt. Das Rigorosum fand im Dezember 2015 statt. Im März 2016 legte Trygve Jansen das zweite Staatsexamen vor dem Oberlandesgericht Hamburg ab. Seit Juni 2016 ist er am Verwaltungsgericht Hamburg als Richter tätig.

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