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Abstract
Die Arbeit wirft die Frage nach der Übertragungsfähigkeit der Konzepte der Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung auf. Die einschlägige Literatur hat diese Konzepte bisher überwiegend im Bezug auf einzelne Rechtsordnungen untersucht. Vor dem Hintergrund des erreichten Kenntnisstandes des deutschen Verfassungsdiskurses entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell der internationalen Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit, das auf beliebige Rechtsordnungen übertragen werden kann. Der Erkenntnisgewinn einer entsprechenden Untersuchung folgt daraus, dass diese Konzepte verschiedene Aspekte unter einem Begriff vereinen und so die Grundhaltung einer Rechtsordnung treffend beschreiben können. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar. While the terms international openness and friendliness towards international law stem from German constitutional law, they relate to concepts that can be universalized. Because they poignantly summarize different aspects of the interaction between international and national law, their universalization would be beneficial. The author develops an abstract, transferable model of these concepts. After applying the model to the European Union legal order, its potential for development is discussed. Ausgehend von der Frage nach der Übertragbarkeit der Überlegungen zur Völkerrechtsfreundlichkeit und internationalen Offenheit der deutschen Rechtsordnung entwickelt die Arbeit ein abstraktes Modell dieser Konzepte. Die Verallgemeinerungsfähigkeit der entwickelten Kriterien wird am Beispiel der Unionsrechtsordnung verdeutlicht, die auf ihre Völkerrechtsfreundlichkeit und internationale Offenheit untersucht wird. Abschließend stellt die Arbeit Entwicklungsmöglichkeiten des Modells dar. Berenike Schriewer studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, der Freien Universität Berlin und der Universidad Complutense de Madrid. Nach ihrer Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht in Kiel absolvierte sie ihr Referendariat beim Kammergericht Berlin, u.a. in einer internationalen Kanzlei in Hanoi, Vietnam. Berenike Schriewer ist seit 2014 als Anwältin zugelassen und war zunächst in einer internationalen Kanzlei in Frankfurt tätig. Nach dem Umzug in die USA arbeitet sie in ihrem eigenen Unternehmen.
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- 1. Teil: Völkerrechtsfreundlichkeit im Konflikt mit sonstigen Verfassungswerten -- A. Internationale Kooperation und Völkerrechtsfreundlichkeit -- B. Völkerrechtsfreundlichkeit im Konfliktfall -- C. Der Kadi-Fall -- I. Ausgangslage -- II. Beispiel einer Kollision von Verfassungswerten -- 1. Kollision von Verfassungswerten im nationalen Recht -- 2. Besonderheiten auf Unionsrechtsebene: Die Unionsrechtsordnung als eine nach eigenen Grundsätzen auszulegende Rechtsordnung -- 3. Grundrechte und Völkerrechtsfreundlichkeit als europäische Verfassungswerte -- a) Werte im europäischen Verfassungsrecht -- b) Grundrechte -- c) Forschungsbedarf bezüglich der Völkerrechtsfreundlichkeit -- D. Erhoffter Erkenntnisgewinn und Gang der Untersuchung -- 2. Teil: Die Konzepte der internationalen Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit einer Rechtsordnung -- A. Begriffsklärung -- I. Internationale Offenheit -- II. Völkerrechtsfreundlichkeit -- III. Anwendungsbereiche dieser Begriffe -- B. Ausgangspunkt: Internationale Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Rechtsordnung -- I. Internationale Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit der deutschen Verfassung -- 1. Art. 24 GG -- 2. Art. 25 GG -- 3. Art. 26 GG -- 4. Art. 1 Abs. 1 und 2 GG -- II. Herkunft der Kategorien internationale Offenheit und Völkerrechtsfreundlichkeit -- 1. Entwicklung der Kategorie der internationalen Offenheit -- 2. Entwicklung der Kategorie der Völkerrechtsfreundlichkeit -- C. Die internationale Offenheit einer Rechtsordnung -- I. Die internationale Offenheit als Oberbegriff -- II. Die drei Aspekte der internationalen Offenheit -- 1. Der rezeptive Aspekt: Völkerrechtsfreundlichkeit -- 2. Der aktive Aspekt: Internationale Zusammenarbeit -- a) Allgemein.
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