Buch(elektronisch)2016

»Kundenpräferenzen« als Rechtfertigungsgrund: Zulässigkeit von Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter

In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, 338

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Abstract

Ist es zulässig, dass ein Bekleidungsgeschäft für junge Mode im Hinblick auf die potentielle Kundschaft nur junges Verkaufspersonal anstellt oder dass eine gynäkologische Praxis mit Verweis auf die Präferenzen der Patientinnen ausschließlich weibliches Personal beschäftigt? Melanie Buhk beleuchtet die Möglichkeiten der Rechtfertigung von gemäß §§ 7, 1 AGG grundsätzlich verbotenen Benachteiligungen Beschäftigter im Hinblick auf Interessen Dritter nach US-amerikanischem, europäischem und deutschem Recht. Inspiriert von Ansätzen aus dem US-amerikanischen Recht entwickelt sie ein vierstufiges Prüfungsraster, das die Maßstäbe §§ 8 Abs. 1, 10 S. 1 und 2 und 3 Abs. 2 Hs. 2 AGG miteinbezieht. Auf diese Weise können zulässige von unzulässigen Benachteiligungen wegen Kundenpräferenzen abgegrenzt werden. Durch die Anwendung auf Fälle aus ausgewählten Problemkreisen, die sich bei Beleuchtung der Rechtsprechung als besonders kontrovers herauskristallisiert haben, wird die Funktionsweise des Lösungsmodells illustriert. »›Customer Preference‹ as a Justification« Is a female-only hiring policy of an OB/GYN clinic regarding the preference of female patients for female physicians or a Chinese-only hiring policy of a Chinese restaurant with respect to the expectations of the restaurant visitors legal? After considering the U.S. law experiences and the EU law requirements, the dissertation develops a coherent system for determining if, and to what extent, customer preference constitutes a valid justification for employment discrimination according to German law. Ist es zulässig, dass ein Bekleidungsgeschäft für junge Mode im Hinblick auf die potentielle Kundschaft nur junges Verkaufspersonal anstellt oder dass eine gynäkologische Praxis mit Verweis auf die Präferenzen der Patientinnen ausschließlich weibliches Personal beschäftigt? Die Arbeit beleuchtet die Möglichkeiten der Benachteiligungsrechtfertigung im Hinblick auf Interessen Dritter nach US-amerikanischem, europäischem und deutschem Recht und entwickelt ein vierstufiges Prüfungsraster zur Lösung dieser Fälle. Melanie Buhk studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Virginia School of Law in Charlottesville. Anschließend absolvierte sie ein Promotionsstudium, betreut von Professor Dr. Matthias Jacobs, in Hamburg sowie an der Duke Law School in Durham. Nach dem Rechtsreferendariat am OLG Hamburg mit Stationen in Hamburg und Tokyo und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 2015 ist sie seit 2016 als Proberichterin im Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein tätig.

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