Buch(elektronisch)2016

Die Zulässigkeit von finanziellen Einheimischenprivilegierungen

In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1320

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Abstract

Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. Die Untersuchung vollzieht sich anhand von repräsentativen Privilegierungsformen. Beispielhaft genannt seien eine PKW-Maut für Ausländer, eine Auswärtigenstudiengebühr oder kommunale Einheimischentarife. Schwerpunkt der verfassungsrechtlichen Untersuchung ist die Frage, ob der allgemeine Gleichheitssatz eine Rechtfertigung aus finanziellen Gründen erlaubt und welche Auswirkungen sich aus der Eingliederung der jeweiligen Gebietskörperschaft in übergeordnete Finanzausgleichssysteme ergeben. Ansätze für finanzielle Rechtfertigungserwägungen entnimmt der Verfasser aus einer rechtsvergleichenden Analyse der Rechtfertigung von Auswärtigenstudiengebühren in den USA. »Financial Discrimination of Non-Residents and Foreign Citizens« The author deals with the question of whether financial discrimination of non-residents and foreign citizens is lawful under the German Constitution and the Law of the European Union. In addition, the thesis contains a legal comparison of the constitutionality of non-resident tuitions in the United States of America. Unter dem Ordnungsbegriff der finanziellen Einheimischenprivilegierung beschäftigt sich Tobias Langeloh mit der verfassungs- und unionsrechtlichen Zulässigkeit finanzieller Privilegierungen zum einen von Einwohnern einer Gebietskörperschaft (Bund, Land, Kommune) gegenüber gebietsfremden Personen und zum anderen von deutschen Staatsangehörigen gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. Tobias Langeloh studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie der Katholieke Universiteit Leuven in Belgien. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Seit 2015 ist Tobias Langeloh als Rechtsanwalt in Hamburg tätig.

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