Buch(elektronisch)2016

Die Menschenwürde als Prinzip des deutschen und europäischen Rechts: Kohärenz der Konzepte?

In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1327

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Abstract

Die Debatte um die Bedeutung und den Schutz der Menschenwürde erlebt eine Renaissance, die sich schon länger nicht mehr nur auf das deutsche Recht beschränkt, sondern zugleich auch Frage des europäischen Rechts ist. Die Konzeption des Begriffes der Menschenwürde als kategorische Norm und unveräußerliches Gut ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Rechts, während im europäischen Recht lange eine ausdrückliche Normierung der Menschenwürde fehlte, die erst durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erfolgte. Der Vergleich der Würdekonzeptionen des deutschen und des europäischen Rechts bildet das Leitmotiv der Arbeit, die im ersten Teil als normtheoretische Analyse des Art. 1 Abs. 1 GG das Konzept der Menschenwürde kritisch hinterfragt und anhand dessen die Struktur, Funktion und Verwendung des Würdebegriffes im deutschen Recht aufgezeigt werden. Im zweiten Teil schließt daran die Frage der Rezeption und die Analyse des Würdebegriffes im Europäischen Recht an. »Human Dignity as Concept in German and European Law« Human dignity as a legal concept in German law is not a good to be balanced or weighed against other goods, but a prohibition norm. In European law, such a concept of dignity has not been established yet. Human dignity as concept in German and European law and the question of a coherence of these concepts are the guidelines of this analysis intending to point out the differences as well as common functions of both concepts. Der Vergleich der Würdekonzeptionen des deutschen und des europäischen Rechts bildet das Leitmotiv der Arbeit, die im ersten Teil als normtheoretische Analyse des Art. 1 Abs. 1 GG das Konzept der Menschenwürde kritisch hinterfragt und anhand dessen die Struktur, Funktion und Verwendung des Würdebegriffes im deutschen Recht aufgezeigt werden. Im zweiten Teil schließt daran die Frage der Rezeption und die Analyse des Würdebegriffes im Europäischen Recht an. Sabine Blömacher hat Rechtswissenschaften an der Bayrischen Julius-Maximilians-Universität zu Würzburg, der University of Limerick, Irland, und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster studiert. Sie war studentische Hilfskraft am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Thomas Hoeren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bei Prof. Dr. Thomas Gutmann. Erstes Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm; Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen in Hamburg und Helsinki; seit 2014 Tätigkeit als Rechtsanwältin in Hamburg.

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