Buch(elektronisch)2016

Parteiautonome Zuständigkeitsbegründung im Europäischen Zivilverfahrensrecht

In: Schriften zum Prozessrecht, 240

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Abstract

Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden. Dabei stehen mit der Gerichtsstandsvereinbarung und der rügelosen Einlassung die traditionellen Einflussmöglichkeiten der Parteien auf die Zuständigkeitswahl im Mittelpunkt der Untersuchung. Daneben werden aber auch die anderweitigen funktionalen Äquivalente zur Einflussnahme auf die internationale Zuständigkeit analysiert. Im Internationalen Zivilverfahrensrecht umschreibt der Begriff der Parteiautonomie die Freiheit der Parteien, mittelbar über die Wahl des international zuständigen Gerichts das anwendbare Verfahrensrecht zu bestimmen. Der Autor untersucht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Parteien im europäischen Zivilverfahrensrecht die internationale Zuständigkeit der Gerichte parteiautonom begründen können, wobei schwerpunktmäßig die Brüssel I-VO bzw. Brüssel Ia-VO betrachtet werden. Matthias Abendroth studierte von 2002 bis 2009 Rechtswissensschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und an der Griffith University Brisbane. Während seines Referendariats im Freistaat Thüringen absolvierte er unter anderem Stationen an der Deutschen Hochschule für Verwaltung, in einer internationalen Wirtschaftskanzlei und in der Rechtsabteilung eines international tätigen Unternehmens. Nach Abschluss des Referendariats war Matthias Abendroth von 2012 bis 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Privat- und Prozessrecht der Georg-August-Universität Göttingen. Während dieser Tätigkeit fertigte er seine Dissertation an. Seit Januar 2015 ist er Rechtsanwalt in Hamburg.

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