Buch(elektronisch)2017

Das Alien Tort Statute: Rechtsprechung, dogmatische Entwicklung und deutsche Interessen

In: Schriften zum Internationalen Recht, 219

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Abstract

Aufgrund des sog. »Alien Tort Statute« (ATS), eines kleinen und etwa 100 Jahre lang vergessenen Satzes des US-amerikanischen Gerichtsverfassungsgesetzes von 1789, gründeten die US-Gerichte ein amerikanisches Forum mit weltweit reichender Gerichtsbarkeit für milliardenschwere Schadensersatzklagen wegen Menschenrechtsverletzungen. Dabei wurden insbesondere deutsche Gesellschaften in Anspruch genommen und Fälle, in denen deutsche Konzerne zu den Hauptbeklagten gehörten, mündeten in Leitentscheidungen der dogmatischen Expansion der ATS-Rechtsprechung. Daniel Felz arbeitet die enorme Masse an US-Entscheidungen auf, um die breitgefächerten dogmatischen Fundamente der ATS-Rechtsprechung zu ordnen. Alsdann widmet er sich der Behauptung der deutschen Bundesregierung, für derlei Klagen stünden die deutschen Gerichte offen, indem Felz einer Untersuchung der mit länderübergreifenden Menschenrechtsklagen verbundenen materiell- und prozessrechtlichen Fragen des deutschen Rechts nachgeht. »The Alien Tort Statute« Until recently, US courts treated the Alien Tort Statute (ATS) as creating an American forum for civil suits involving human rights violations, regardless of where violations occurred. German companies were especially hard-hit by ATS lawsuits. This book provides a comprehensive account of the case law that led to seemingly universal jurisdiction in US courts. It then evaluates the German government's claim that German law provides an equivalent forum for human rights suits before German courts. Aufgrund des sog. »Alien Tort Statute« (ATS) gründeten die US-Gerichte ein amerikanisches Forum mit weltweiter Gerichtsbarkeit für Menschenrechtsklagen. Dabei wurden insbesondere deutsche Gesellschaften in Anspruch genommen. Daniel Felz arbeitet die enorme Masse an US-Entscheidungen auf, um die breitgefächerten dogmatischen Fundamente der ATS-Rechtsprechung zu ordnen. Danach untersucht er, inwiefern solche länderübergreifenden Menschenrechtsklagen vor deutschen Gerichten möglich wären. Daniel Felz, »juris doctor« und attorney at law in New York und Texas, ist im US-Bundestaat Georgia aufgewachsen. Gemäß der US-Studienregelung absolvierte er zunächst in Georgia und Heidelberg ein Bachelor-Studium im Fach Philosophie, danach ein Studium der Rechtswissenschaften. Nach seiner Ausbildung arbeitete er mehrere Jahre als »Common Law Lecturer« am Lehrstuhl für bürgerliches Recht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Peter Huber an der Universität Mainz. Zudem absolvierte er clerkships bei Gerichten in den US-Bundestaaten Georgia und Texas. Aktuell ist er bei der Kanzlei Alston & Bird LLP in den Bereichen Datenschutz und internationaler Prozessführung tätig.

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