Buch(elektronisch)2017

Die Bewirtschaftung der genetischen Ressourcen des Meeresbodens jenseits der Grenzen nationaler Hoheitsgewalt

In: Studien zum Seevölkerrecht und zur maritimen Sicherheit / Studies on the Law of the Sea and Maritime Security, 1

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Abstract

Auf dem Meeresboden, an sog. »Hydrothermalquellen«, befinden sich lebende Mikroorganismen. Diese haben sich an die dortigen extremen Umweltbedingungen angepasst und besondere genetische Eigenschaften entwickelt. In der Staatengemeinschaft besteht Uneinigkeit darüber, wer zu Abbau und Nutzung dieser genetischen Ressourcen befugt ist. Das Völkerrecht bietet dazu hauptsächlich zwei Ansätze: Während das Prinzip der Freiheit der Hohen See jedem Staat nach dem Grundsatz »wer zuerst kommt, mahlt zuerst« Zugang zu den Ressourcen gewährt, gebietet das Prinzip vom gemeinsamen Erbe der Menschheit eine gerechte Aufteilung der Nutzungsvorteile unter allen Mitgliedern der Staatengemeinschaft. Der Autor zeigt, dass diese fundamentale Frage von den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen nicht beantwortet wird, und weist eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung des Prinzips vom gemeinsamen Erbe der Menschheit für diese genetischen Ressourcen nach. Schließlich macht der Autor Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen umfassenden Vertragswerkes zu deren Bewirtschaftung. »The Exploitation of Marine Genetic Resources in Areas Beyond National Jurisdiction« There are living microorganisms on the deep seabed which have adapted to the local extreme environmental conditions and, therefore, have developed unique genetic characteristics. It is contentious among States who is authorised to exploit and utilise such genetic resources. This fundamental question remains unanswered by existing treaties of international law. However, the principle of the common heritage of mankind has meanwhile evolved into customary international law. Auf dem Meeresboden befinden sich lebende Mikroorganismen, die sich an die dortigen extremen Umweltbedingungen angepasst und besondere genetische Eigenschaften entwickelt haben. In der Staatengemeinschaft besteht Uneinigkeit darüber, wer zu Abbau und Nutzung dieser genetischen Ressourcen befugt ist. Diese fundamentale Frage wird von den bestehenden völkerrechtlichen Verträgen nicht beantwortet. Allerdings ist das Prinzip vom gemeinsamen Erbe der Menschheit für diese genetischen Ressourcen mittlerweile wohl auch zu Völkergewohnheitsrecht geworden. Matthias J. Annweiler begann im Jahr 2005 das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn mit dem Schwerpunkt »Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen«. Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2011 vor dem Oberlandesgericht Köln ab. Nach dem Rechtsreferendariat in Hamburg, Genf und San Francisco legte er 2016 das Zweite Juristische Staatexamen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg ab. Im selben Jahr erfolgte die Promotion zum Doktor der Rechte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn. Seit 2016 ist er in Hamburg als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.

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