Buch(elektronisch)2017

Das Recht des Beamten zum Streik: Von den rechtshistorischen Ursprüngen des beamtenrechtlichen Streikverbots bis zu seiner völkerrechtlichen Infragestellung

In: Schriften zum Öffentlichen Recht, 1346

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Abstract

Die Diskussion um das Bestehen eines Streikrechts für Beamte ist wieder in Bewegung geraten. Mehrere jüngere Urteile des EGMR stellen das hergebrachte Beamtenstreikverbot in Frage. Wegweisend anerkannte der Gerichtshof in den Verfahren Demir und Baykara (2008) und Enerji Yapi-Yol Sen (2009) ausdrücklich ein Beamtenstreikrecht aus der Vereinigungsfreiheit des Art. 11 EMRK. Im Lichte dieser Entscheidungen bejahte das BVerwG im Jahr 2014 das Bestehen eines Völkerrechtskonflikts des aus Art. 33 Abs. 5 GG fließenden Streikverbots mit den Vorgaben aus Art. 11 EMRK. Das übergreifende Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt der Frage, wie eine Konventionskonformität des nationalen Beamtenstreikverbots mit den Vorgaben aus Art. 11 EMRK erzielt werden kann. Unter Berücksichtigung der rechtshistorischen Entwicklung des Beamtentums wird dargestellt, dass der festgestellte Völkerrechtsverstoß durch eine funktionale Konzentrierung der nationalen Beamtenschaft unter völkerrechtsfreundlicher Auslegung des Art. 33 Abs. 4 GG zu lösen ist. »The Right to Strike for German Officials« This Ph.D. thesis deals with the question of how the established principle of the ban of strikes for German officials persuant to Article 33 (5) German constitution conflicts with the requirements of Article 11 ECHR as laid down by the European Court of Human Rights in the decisions Demir und Baykara (2008) and Enerji Yapi-Yol Sen (2009). Considering the history of the civil servants this thesis analyses whether a conformity of the national ban of strikes with the European Convention can be reached by interpreting the German constitution in the light of the international law. Im Lichte der völkerrechtlichen Entscheidungen »Demir und Baykara« (2008) und »Enerji Yapi-Yol Sen« (2009) befasst sich die Arbeit mit der Frage, ob das hergebrachte Beamtenstreikverbot aus Art. 33 Abs. 5 GG in Konflikt mit den Vorgaben des EGMR aus Art. 11 EMRK steht. Unter Berücksichtigung der aufgearbeiteten Historie des Berufsbeamtentums wird untersucht, ob eine Konventionskonformität des nationalen Streikverbots mittels völkerrechtfreundlicher Auslegung des Art. 33 Abs. 4 GG unter funktionaler Konzentrierung der nationalen Beamtenschaft erzielt werden kann. Richard N. Lauer studierte Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Danach war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht bei Herrn Professor Dr. Ludwigs tätig. Seine Promotion durch die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität erfolgte im Dezember 2016. Seither ist er Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.

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