HOAI-Praktikerkommentar: Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
In: Bau und Immobilien
Intro -- HOAI-Praktikerkommentar -- Vorwort zur 2. Auflage -- Inhaltsverzeichnis -- Autoren -- Abkürzungsverzeichnis -- Literaturverzeichnis -- Einführung in das Vertrags- und Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure -- A. Der Architekten- und Ingenieurvertrag -- I. Rechtliche Einordnung des Architekten- und Ingenieurvertrages -- II. Zustandekommen des Architekten- und Ingenieurvertrages -- 1. Ausdrücklicher Vertragsschluss -- 2. Konkludenter Vertragsschluss -- 3. Beweislast für den Abschluss eines Vertrages -- 4. Bloße Akquisitionsleistungen/Indizien für den Vertragsschluss -- a) Initiative für das Tätigwerden -- b) Abrechnung von Voruntersuchungen/Abschlagsrechnungen -- c) Verweigerung der Unterzeichnung -- d) Entgegennahme und Verwertung -- e) Vollmachten -- f) Umfang der Leistung -- 5. Schweigen auf ein ,,kaufmännisches Bestätigungsschreiben'' -- 6. Haftung im Rahmen unentgeltlich erbrachter Akquisitionstätigkeit -- 7. Vereinbarkeit unentgeltlicher Tätigkeit mit HOAI/Aufwandsentschädigung -- III. Architektenwettbewerb -- IV. Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit des Architekten- oder Ingenieurvertrages -- 1. Allgemeines -- 2. Verstoß gegen Formvorschriften -- a) Formfreiheit des Architekten- oder Ingenieurvertrages -- b) Zwingende Formvorschriften bei Verträgen mit der öffentlichen Hand und kirchlichen Institutionen -- 3. Verstoß gegen gesetzliche Verbote/Verstoß gegen die guten Sitten -- 4. Fehlende Architekteneigenschaft -- V. Vertragspflichten des Architekten -- 1. Allgemeines -- 2. Ausdrücklich vereinbarte Leistungspflichten -- 3. Inbezugnahme der HOAI-Normen im Hinblick auf die Vertragspflichten -- 4. Bestimmung der Leistungspflicht ohne ausdrückliche Bezugnahme auf Normen der HOAI -- VI. Rechtsgeschäftliches Handeln durch Architekten oder Ingenieure -- 1. Interessenlage der Beteiligten
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