Buch(gedruckt)2023

Gutachten und Gutachtenstil

In: Saarbrücker Arbeitshilfen

In: Grundwissen Zivilrecht Band 1

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Abstract

In einer universitären Übung (Klausur, erstes Staatsexamen1) wird von Ihnen alsBearbeiter erwartet, ein Gutachten zu verfassen, das bestimmten formellen undmethodischen Anforderungen gehorchen muss. In dem Gutachten sollen Sie zuallen rechtlichen Fragen Stellung beziehen, die im Sachverhalt aufgeworfen sind.Dabei ist es wichtig, dieser Aufgabenstellung im Gutachtenstil nachzukommen.Prägend für den Gutachtenstil ist, dass eine Frage oder Hypothese aufgeworfenwird, die es sodann zu prüfen gilt; das Ergebnis steht am Ende. Sie leiten alsoschrittweise und folgerichtig den Leser durch den Gedankengang, ausgehendvon den Voraussetzungen über etwaige Zwischenergebnisse zur Antwort auf dieAusgangsfrage.Dieser Aufbau wird von vielen Studierenden in den Anfangssemestern als lästigempfunden. Er wird in jeder Vorlesung und Übungsveranstaltung gepredigt undgeübt. Und obwohl es die Prüfer sind, die versuchen den Studierenden bewusstzu machen, dass der Gutachtenstil entscheidend für den Erfolg in den Klausurender Anfangssemester ist, wird er oftmals missachtet. Erstens ist es unbequem, denGutachtenstil einzuhalten; zweitens herrscht Unverständnis, weshalb er so wichtigist.Deswegen seien Ihnen, nachdem der Unterschied zwischen Gutachten- und Urteilsstildargestellt wird (sogleich unten II.), ein paar Worte zur juristischen Funktiondes Gutachtens (unten III.) und zum Gutachtenstil (unten IV.) an die Handgegeben, die Ihnen helfen mögen, seinen Zweck besser zu verstehen. Sie werdensehen, dass das Gutachten und sein zugehöriger Stil von der Vorgehensweise beider praktischen juristischen Beratung und Rechtsfindung geprägt sind. Darüberhinaus sollen im nächsten Schritt die Merkmale des Gutachtensstils erläutert werden(unten V.). Es folgen einige Ausführungen zur Herangehensweise beim Erfassen des Sachverhalts, beim Verfassen des Gutachtens sowie zu dessen Vorbereitung und zum Aufbau (unten VI.-IX.). Nach einigen formellen und sprachlichenHinweisen, die bei Erstellung eines Gutachtens beachtet werden sollten (untenX.), schließt die Übersicht mit einigen Formulierungs- und Darstellungshinweisen(unten XI.)

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