Ernst Rudolf Huber: Staat - Verfassung - Geschichte
In: Staatsverständnisse Band 80
In: Staatsverständnisse Band 77
In: Nomos eLibrary
In: Politikwissenschaft
Der Existentialismus findet wenig Beachtung in der politischen Philosophie, der er als unpolitisch, romantisch, pubertär, obszön gilt. Zurecht beschuldigt man ihn des Individualismus. Denn der Existentialismus geht von einem Primat des Individuums gegenüber dem Staat aus, was sich keinem Vertrag, sondern originär der individuellen Widerständigkeit verdankt. Daraus entsteht politische Macht, während undemokratische Staaten darauf zumeist mit Gewalt reagieren. So entwickelt sich ein hochaktuelles Staatsverständnis, wie es sich als partizipatorische Demokratie im späten 20. Jahrhundert verbreitet. Dieses Staatsverständnis vertreten vor allem die französischen emanzipatorischen Existentialisten, es findet sich aber auch bei Randgängern wie Arendt und Bataille und kann sich auf Wegbereiter wie Kierkegaard und Stirner sowie Nietzsche berufen. Ein metaphysisch religiöser Existentialismus von Marcel, Jaspers, Cioran oder am Rande Heidegger und als Vorläufer Bergson insistiert auf einem traditionellen Staatsverständnis, das lebens- oder seinsphilosophisch renoviert wird. Der Band führt vor, dass die Nachwirkungen des verfemten Existentialismus politischer sind, als dessen spärliche, teilweise fragwürdige Rezeption heute glauben machen möchte
In: Staatsverständnisse Band 80
In: Staatsverständnisse Band 77
In: Staatsverständnisse 77
Der Existentialismus findet wenig Beachtung in der politischen Philosophie, der er als unpolitisch, romantisch, pubertär, obszön gilt. Zurecht beschuldigt man ihn des Individualismus. Denn der Existentialismus geht von einem Primat des Individuums gegenüber dem Staat aus, was sich keinem Vertrag, sondern originär der individuellen Widerständigkeit verdankt. Daraus entsteht politische Macht, während undemokratische Staaten darauf zumeist mit Gewalt reagieren. So entwickelt sich ein hochaktuelles Staatsverständnis, wie es sich als partizipatorische Demokratie im späten 20. Jahrhundert verbreitet. Dieses Staatsverständnis vertreten vor allem die französischen emanzipatorischen Existentialisten, es findet sich aber auch bei Randgängern wie Arendt und Bataille und kann sich auf Wegbereiter wie Kierkegaard und Stirner sowie Nietzsche berufen. Ein metaphysisch religiöser Existentialismus von Marcel, Jaspers, Cioran oder am Rande Heidegger und als Vorläufer Bergson insistiert auf einem traditionellen Staatsverständnis, das lebens- oder seinsphilosophisch renoviert wird. Der Band führt vor, dass die Nachwirkungen des verfemten Existentialismus politischer sind, als dessen spärliche, teilweise fragwürdige Rezeption heute glauben machen möchte
In: Staatsverständnisse Band 80
Der Staatsrechtler und Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber (1903–1990) ist heute mehr bei den Historikern als bei den Juristen bekannt. Denn seine sieben Textbände umfassende Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 gilt als enzyklopädisches Standardwerk. Vor 1945 zählte Huber aber durch seine Darstellung des Verfassungsrechts des Großdeutschen Reiches (1939) neben seinem Doktorvater Carl Schmitt zu den "Kronjuristen" des Nationalsozialismus. Deshalb war er nach dem Krieg verfemt und erhielt erst 1957 wieder eine Professur. Er verzichtete nunmehr vollständig auf staatsrechtliche Publikationen und konzentrierte sich weitgehend auf seine verfassungshistorischen Forschungen.In diesem Band werden verschiedene wichtige Kontaktpersonen und ihr Verhältnis zu Huber vorgestellt. Außerdem werden seine verfassungspolitischen Aktivitäten, einflussreichen Publikationen und entscheidenden wissenschaftlichen Prägungen untersucht. Es entsteht ein facettenreiches Bild eines vielseitigen Juristen, der auf der Grundlage eines etatistischen Staatsverständnisses die "wahre Verfassung" finden und "Ordnung" in die Geschichte bringen wollte
Der Existentialismus findet wenig Beachtung in der politischen Philosophie, der er als unpolitisch, romantisch, pubertär, obszön gilt. Zurecht beschuldigt man ihn des Individualismus. Denn der Existentialismus geht von einem Primat des Individuums gegenüber dem Staat aus, was sich keinem Vertrag, sondern originär der individuellen Widerständigkeit verdankt. Daraus entsteht politische Macht, während undemokratische Staaten darauf zumeist mit Gewalt reagieren. So entwickelt sich ein hochaktuelles Staatsverständnis, wie es sich als partizipatorische Demokratie im späten 20. Jahrhundert verbreitet. Dieses Staatsverständnis vertreten vor allem die französischen emanzipatorischen Existentialisten, es findet sich aber auch bei Randgängern wie Arendt und Bataille und kann sich auf Wegbereiter wie Kierkegaard und Stirner sowie Nietzsche berufen. Ein metaphysisch religiöser Existentialismus von Marcel, Jaspers, Cioran oder am Rande Heidegger und als Vorläufer Bergson insistiert auf einem traditionellen Staatsverständnis, das lebens- oder seinsphilosophisch renoviert wird. Der Band führt vor, dass die Nachwirkungen des verfemten Existentialismus politischer sind, als dessen spärliche, teilweise fragwürdige Rezeption heute glauben machen möchte.
Der Staatsrechtler und Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber (1903–1990) ist heute mehr bei den Historikern als bei den Juristen bekannt. Denn seine sieben Textbände umfassende Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 gilt als enzyklopädisches Standardwerk. Vor 1945 zählte Huber aber durch seine Darstellung des Verfassungsrechts des Großdeutschen Reiches (1939) neben seinem Doktorvater Carl Schmitt zu den "Kronjuristen" des Nationalsozialismus. Deshalb war er nach dem Krieg verfemt und erhielt erst 1957 wieder eine Professur. Er verzichtete nunmehr vollständig auf staatsrechtliche Publikationen und konzentrierte sich weitgehend auf seine verfassungshistorischen Forschungen.In diesem Band werden verschiedene wichtige Kontaktpersonen und ihr Verhältnis zu Huber vorgestellt. Außerdem werden seine verfassungspolitischen Aktivitäten, einflussreichen Publikationen und entscheidenden wissenschaftlichen Prägungen untersucht. Es entsteht ein facettenreiches Bild eines vielseitigen Juristen, der auf der Grundlage eines etatistischen Staatsverständnisses die "wahre Verfassung" finden und "Ordnung" in die Geschichte bringen wollte.
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