Aufsatz(elektronisch)2004

Rechtsdogmatik als Gegenstand der Rechtssoziologie: für eine Rechtssoziologie "mit noch mehr Recht"

In: Zeitschrift für Rechtssoziologie, Band 25, Heft 2, S. 141-174

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Abstract

"Bis heute bringt die Rechtssoziologie für die Rechtsdogmatik, also für die Tätigkeit und die Erzeugnisse der methodisch kontrollierten Auslegung des kodifizierten Rechts, wenig Interesse auf. Ihren Gegenstand sieht die Rechtssoziologie in der Erforschung der empirischen sozialen Rechtswirklichkeit. Die gültigen Regeln der Auslegung des geltenden Rechts sind, sofern sie in der Rechtspraxis Beachtung finden, Bestandteil der Konstitution dieser Rechtswirklichkeit. Dem rechtssoziologischen Desinteresse an der Rechtsdogmatik liegt mithin explizit oder implizit die Annahme zu Grunde, dass die Rechtsdogmatik keinen beachtenswerten Beitrag dieser Art zur Konstitution der Rechtswirklichkeit leistet. Der vorliegende Beitrag untersucht einige Entwicklungslinien der Rechtssoziologie, die dieser Annahme Vorschub geleistet haben. In der Auseinandersetzung mit ihnen wird argumentiert, dass Anlass zu einer veränderten Bewertung der soziologischen Relevanz der dogmatischen Jurisprudenz besteht." (Autorenreferat)

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