Buch(elektronisch)2006

Peacebuilding und "ius post bellum": völkerrechtliche Rahmenbedingungen der Friedenskonsolidierung nach militärischen Interventionen

In: SWP-Studie, Band S 11

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Abstract

'Obgleich die Zustimmung der von einem Konflikt betroffenen Staaten und die Kooperationsbereitschaft ihrer Bevölkerungen wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Friedenskonsolidierung sind, kann es im Rahmen des Peacebuilding durchaus erforderlich sein, unter Anwendung von Zwang in völkerrechtlich geschützte Rechtsgüter einzugreifen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn im Zuge des Konflikts politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen bereits erheblich zersetzt oder im Wege einer militärischen Intervention gezielt beseitigt wurden. In solchen Eingriffssituationen muss Klarheit über die juristische Grundlage des Einschreitens, den Status der beteiligten Akteure und die Rechtsfolgen des Eingriffs herrschen. Die politische Relevanz dieser Fragen besteht vor allem in der Tatsache, dass nur ein völkerrechtsgemäßes Vorgehen konkreten Peacebuilding-Projekten die erforderliche Legitimität und Akzeptanz verleihen kann. Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit Staaten und Gesellschaften, die von einem Konflikt betroffen waren, erschließen sich jedoch nicht systematisch aus internationalen Verträgen. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit dieses Defizit unter Rückgriff auf allgemeine völkerrechtliche Grundsätze kompensiert werden kann. Sie versucht insbesondere aus der Charta der Vereinten Nationen und dem Völkergewohnheitsrecht Elemente eines 'ius post bellum' abzuleiten, die den Handlungsspielraum im Rahmen der Friedenskonsolidierung zumindest in groben Umrissen vorgeben und den Beteiligten in der Nachkonfliktphase einen Mindeststandard an rechtlicher Sicherheit und Vorhersehbarkeit garantieren sollen.' (Autorenreferat)

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