Bildungsmaterialien2003

Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluß des Richterrechts

In: Rechtspolitisches Forum, Band 15

Abstract

Der Text erläutert die aus der Sicht des Autors negative Entwicklung verlässlicher Rechtsdogmatik durch schwankendes Richterrecht. In das Thema einführend wird zunächst im ersten Kapitel eine Begriffsbestimmung des Schlüsselbegriffes formuliert. Demnach ist Rechtsdogmatik der Versuch, das jeweils geltende Recht widerspruchsfrei und mit rationaler Überzeugungskraft als ein einheitliches Wertungssystem zu erklären. Ihre wichtigste Leistung ist die Erfassung, Ordnung und Systematisierung des gesamten geltenden Rechts in Grundsätzen, die als "gültige" Aussagen Beachtung verlangen und von den zur Rechtsanwendung wie zur Normsetzung berufenen Instanzen nicht beliebig negiert werden dürfen. Im Mittelpunkt des zweiten Kapitels steht sodann die Frage, wie Rechtsdogmatik mittels der Gesetze durch die Gerichte entsteht. Anschließend folgt im dritten Kapitel die Beschreibung des Wandels der Dogmatik in der Wende vom Gesetzesstaat zum Richterstaat. Das dritte Kapitel geht der Frage nach, was die Rechtsdogmatik für die juristische Praxis leistet. Hierzu zählen (1) Ordnungs- und Systematisierungsfunktion, (2) Stabilisierungsfunktion, (3) Entlastungsfunktion, (4) Negationsverbot sowie (5) Kritik- und Fortbildungsfunktion. Vor diesem Hintergrund wird im vierten Kapitel schließlich die Rechtsdogmatik mit der Rechtspolitik verknüpft. Unter Rechtspolitik versteht man die Gestaltung gesellschaftlichen und politischen Lebens durch staatlich gesetzte und durchgesetzte Normen. Die Steuerungs- und Gestaltungsfunktion des Rechts wird heute in der Rechtstheorie als die wichtigste Aufgabe des Rechts und jeder einzelnen Rechtsnorm allgemein anerkannt. Abschließend erörtert der Autor im fünften Kapitel, inwieweit nach seiner Ansicht eine Erosion der Dogmatik durch das Richterrecht zu beobachten ist.

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