Aufsatz(elektronisch)2013

Gerechtigkeit

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 63, Heft 34-36, S. 31-34

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Abstract

In der modernen Auffassung des Gerechtigkeitsbegriffs, wie er sich im Entstehungsprozess der bürgerlichen Gesellschaft herauskristallisiert hat, war seine Einbindung in die Lehre des Gesellschaftsvertrags unerlässlich. Nur im Zusammenhang mit diesem vermochte er die Grundlage für eine demokratisch verfasste Gesellschaft zu bilden. Dass sich diese wohlgeordnete menschliche Gesellschaft so nicht realisiert hat, ist offensichtlich. Nicht minder offenbar ist jedoch, dass formale Gerechtigkeitsvorstellungen immer auch Maßstäbe waren, demokratische Gesellschaften in ihren Grundrechten und Institutionen gerechter werden zu lassen, mithin in den Zuweisungen von Grundrechten und -pflichten keine willkürlichen Unterschiede zwischen Menschen zu machen. Nach der Meinung der Verfasserin begründet die bürgerliche Gesellschaft neue strukturelle Ungleichheiten, welche die Frage von Gerechtigkeit auf mehreren Ebenen aufwerfen. "Leistung soll sich lohnen" ist die individualisierte Motivationsparole der bürgerlichen Gesellschaft, sie wird zugleich durch die strukturelle Ungleichheit unterhöhlt. (ICB2)

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