Aufsatz(gedruckt)1992

Probleme und Prinzipien internationaler Zusammenarbeit

In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 46, S. 39-46

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Abstract

Das internationale Staatensystem ist horizontal strukturiert. Eine autorisierte und durchsetzungsfähige Instanz zur Durchsetzung von Resolutionen oder Beschlüssen existiert nicht. Die Regeln des internationalen Systems beruhen deshalb weitgehend auf zwischenstaatlicher Zusammenarbeit. Dies gilt selbst für das im Rahmen der Vereinten Nationen errichtete System der kollektiven Sicherheit. Die jüngsten Krisen um Kuwait und das ehemalige Jugoslawien unterstreichen, daß auch Entscheidungen des formell starken Sicherheitsrates ohne internationale Zusammenarbeit nicht in die Praxis umgesetzt werden können. Solange internationale Organisationen nicht auf eigene Ressourcen zurückgreifen können, besteht ihre wesentliche Funktion auch im Bereich der Friedenserhaltung in der Förderung der Handlungsfähigkeit der Staatengemeinschaft. Die Bearbeitung internationaler Probleme jenseits dieses Bereiches ist ebenfalls auf die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im gegenseitigen Interesse angewiesen. Diese Zusammenarbeit muß auf die jeweils gegebenen Bedingungen abgestimmt sein. Dabei können drei Situationen idealtypisch voneinander unterschieden werden: In einigen Fällen können die beteiligten Akteure sich ihren Interessen gemäß verhalten, ohne in Konflikt zu geraten; dann sind internationale Abkommen und Regime entweder entbehrlich, oder sie erfüllen eine Stabilisierungsfunktion. In anderen Fällen laufen die Interessen der Akteure einander zuwider; dann ist Zusammenarbeit nur schwer möglich. In vielen weiteren Fällen - etwa hinsichtlich des Schutzes gemeinsamer Umweltgüter, aber auch im Sicherheits- und Wirtschaftsbereich - befinden sich die Akteuere in gemeinsamen Dilemmata, die sie nicht durch einseitiges Handeln überwinden können. Hier sind Voraussetzungen für effektive internationale Zusammenarbeit gegeben. Damit diese Zusammenarbeit tatsächlich entsteht, müssen die beteiligten Akteure durch Verhandlungen gemeinsam anerkannte Verhaltensnormen bilden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen müssen allen beteiligten Akteuren Vorteile bringen. Dennoch können anerkannte Normen gebrochen oder unterlaufen werden. Bestehende internationale Regime umfassen deshalb oft problemfeldspezifische Vorkehrungen zur Überwachung der Einhaltung der Verpflichtungen, zur gemeinsamen Interpretation und Fortentwicklung der geltenden Normen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten. Diese Vorkehrungen dienen dem Ziel, die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft der beteiligten Akteure über die Normbildungsphase hinaus aufrechtzuerhalten." (Autorenreferat)

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