Aufsatz(gedruckt)1986

Gesetzgebung und Rechtspraxis im nachmaoistischen China: Teil II: Das Öffentliche Recht - Einführung und "Politrecht"

In: China aktuell: journal of current Chinese affairs, Band 15, Heft 11, S. 705-721

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Abstract

Das Öffentliche Recht in der - historisch seit konfuzianischer Zeit begründeten - Form von "Politrecht" ist in der Volksrepublik charakterisiert durch Entstaatlichung, Entjuridifizierung und Entinstitutionalisierung. Typisch für die maoistische Klassenkampfzeit, sollte es nach den Reformen von 1978 zurückgedrängt werden. Doch auch die Kampagnen gemäß der "Sozialistischen geistigen Zivilisation", seit 1982 in die Verfassung aufgenommen, sind Ausfluß solchen "Politrechts". ZK-Beschlüsse und nicht formelle Gesetze bestimmen gesellschaftliche Beurteilungen und Entscheidungen. So wurde der Prozeß gegen die "Viererbande" mehr zum politischen Schauprozeß, in dem gegen Strafprozeßordnung und Strafgesetzbuch verstoßen wurde. Die Modernisierungsbestrebungen werden auch von Parteigesetzgebung, also vom "Politrecht", bestimmt. (JJ)

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