SED und Strafrecht: Thesen
In: Zweigeteilt: über den Umgang mit der SED-Vergangenheit, S. 85-94
Abstract
Der Beitrag entwickelt neun Thesen zur Aufarbeitung der DDR-Strafrechtsgeschichte. Erklärt wird dabei die Entwicklung linker Rechtsauffassungen: Von den Kommunisten der 20er Jahre, die sich gegen die Instrumentalisierung des Rechts zur Ausübung staatlicher Macht in der Weimarer Republik wandten, bis im DDR-Staat genau dieses Instrument eingesetzt wurde. Der Autor erläutert, wie das marxistische Ziel vom Absterben des Staates schon in Rechtssetzungen der sowjetischen Besatzungszone seinen Niederschlag fand, wo man sich auch bemühte, über ein formales Recht und dessen formale Anwendung hinauszugehen. Der Klassenkampf und die Lagertheorie seien schließlich in der DDR als Begründung herangezogen worden, um das Rechtssystem zum "Bollwerk gegen den Klassenfeind" zu gebrauchen. Bereits in den fünfziger Jahren habe dann die SED direkt in gerichtliche Entscheidungen eingegriffen. Am Ende seien in der DDR zwei Tendenzen bei der Behandlung von Verbrechen zu beobachten gewesen: Einerseits die totalitäre Nutzung des Strafrechts zur Bekämpfung staatsfeindlicher Aktivitäten und anderseits die eher erzieherische Methode, die auf eine Zurücknahme des Staates abzielte, um Konflikte nach einem "originär-sozialistischem Ansatz" zu bewältigen. (rk)
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