Möglichkeiten und Widersprüchlichkeiten von Norm- und Sanktionsverschärfungen in der Arbeitsverwaltung als empirisches "black-box"-Problem: Wissensdefizite auf der Meso- und Mikroebene
In: Der Sozialstaat zwischen "Markt" und "Hedonismus"?, S. 446-464
Abstract
Ausgangspunkt ist das am 1.1.1998 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch (SGB) III, das auch die Frage der Norm- und Sanktionsverschärfungen im Bereich Arbeitsverwaltung behandelt. Speziell die Mesoebene, d.h. Arbeitsverwaltung als Verwaltungssystem, und die Mikroebene, d.h. Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der Arbeitsämtern und den Arbeitslosen, werden untersucht. Anhand vorgefundener Studien wird gefragt, wie der einzelne Arbeitsvermittler die Norm- und Sanktionsverschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts konkret umsetzt. Eine Typologie des Arbeitsvermittlerverhaltens als "Makler", "Sozialarbeiter", "Bürokrat" und "Berater" wird vorgelegt. Auf dieser Grundlage wurden in einer empirischen Untersuchung 1998 und 1999 insgesamt 158 studentische angehende Arbeitsvermittler befragt, wie sie das Verhalten der von ihnen beobachteten Arbeitsvermittler erleben und typisieren und wie sich sich als Vermittlertyp selbst einschätzen. Die Widersprüche zwischen den einzelnen Vermittlertypen geben die Widersprüche in der Organisation wieder. In Hinblick auf die Norm- und Sanktionsverschärfungen im SGB III werden die konkreten Handlungsspielräume und Verhaltensweisen untersucht. Dabei werden die Anpassungsleistungen der Akteure an situative Ungewißheiten auf der Verwaltungsebene als "Mikrorationalitäten" behandelt. Bezüglich dieser "Mikrorationalitäten" zeigen sich das Fehlen jeglicher Transparenz und Forschungsbedarf. (prf)
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