Aufsatz(gedruckt)2006

Selbstbindung des Souveräns: der Staat als Rechtsordnung

In: Politische Vierteljahresschrift: PVS : German political science quarterly, Heft 36, S. 143-163

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Abstract

"Der moderne Verfassungsstaat beruht auf einer Rechtsordnung, die seine Macht beschränkt. Legitime Staatsgewalt ist somit immer auch limitiert. Unbeschränkte Souveränität kann der demokratische Verfassungsstaat nicht beanspruchen. Das Macht beschränkende Recht ist historisch in Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden politischen Gruppen entstanden. Seine normative Rechtfertigung beruht auf Verfahren nach anerkannten Regeln, die also selbst wiederum Rechtsnormen erfordern, und seine faktische Geltung bedarf der staatlichen Durchsetzungsbefugnisse. Die staatliche Rechtsordnung beschränkt also Macht durch vom Staat selbst gesetzte und gewährleistete Regeln, sie setzt die Staatsgewalt voraus, die sie beschränken soll. In dem Beitrag wird diese Problematik erläutert und untersucht, wie ein unendlicher Regress im Verhältnis zwischen legitimer Staatgewalt und limitierender Rechtsordnung vermieden werden kann. Als Lösung wird ein Konzept der Demokratie vorgeschlagen, wonach staatliche und gesellschaftliche Akteure in einem gewaltenteiligen Verhältnis der interdependenten Macht und Gegenmacht stehen, das beide Seiten zum ständigen Lernen über Regeln zwingt. Die Selbstbeschränkung des Staates kommt demnach über demokratisches Lernen zustande und die Rechtsordnung, die staatliche Souveränität beschränkt, wird durch diese Strukturen und Prozesse gerechtfertigt." (Autorenreferat)

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