Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2006

Sicherheitspolitik der Länder

In: Landespolitik in Deutschland: Grundlagen - Strukturen - Arbeitsfelder, S. 316-334

Abstract

Der Verfasser setzt sich mit der Institutionalisierung der Zuständigkeiten der Länder auf dem Gebiet der Sicherheitspolitik auseinander und zeigt, dass die Erwartung an die Sicherheitspolitik der Landesverwaltungen durch ein Polizeihandeln geprägt gewesen ist, das relativ autonom und unter eigener Kriterienanwendung gegen Kriminalität und nicht-spezifizierte Gefahren einschreitet. Die Realität hingegen ist die einer bürokratischen Verflechtung, die weitgehend durch Bundesgesetze vorangetrieben wurde. Unter diesen Umständen hat sich die innengerichtete Aufgabe der Sicherheitsproduktion in den 1950er und 1960er Jahren wenig für die landespolitische Profilierung geeignet. Ende der 1970er Jahren gehörten zu den Basiskompetenzen der Polizei neben der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung auch die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und die Vorbereitung für die Abwehr künftiger Gefahren. Um Kapazitäten für die eher konzentrierte Polizeiphilosophie freizuhalten, suchen die meisten Länder nach Lösungen, die der klassischen Schutzpolizeipräsenz eine billigere Ergänzung zur Seite stellen. Vor dem Hintergrund der Annahme, dass Polizeiaufgaben immer anspruchsvoller werden und qualifizierte Experten erfordern, wird verdeutlicht, dass die Landespolitik auf diesem Gebiet Akzente setzen kann. (ICG)

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