Der Kongreß
In: Regierungssystem der USA: Lehr- und Handbuch, S. 99-128
Abstract
Der Einleitungssatz der Bundesverfassung der USA stellt fest, dass die legislative Gewalt beim Kongress liegt, der sich aus Senat und Repräsentantenhaus zusammensetzt. Wenn somit von dem Kongress gesprochen wird, ist die aus zwei Kammern bestehende Institution gemeint. Ein Mitglied des Repräsentantenhauses wird als (U.S.) Representative, Congressman bzw. Congresswoman oder auch als Member of Congress bezeichnet. Der Kongress ist eine Legislative (legislature, legislative body); der Begriff Parlament wird für ihn nicht benutzt, da parliament im angelsächsischen Sprachraum das (gesetzgebende) Organ in parlamentarischen Regierungssystemen bezeichnet, aus dem die Regierung hervorgeht und vom dem diese auch wieder abberufen werden kann. Wenn Parlament für sich oder in einer Wortkombination für den Kongress verwandt wird, so geschieht dies, weil der Begriff in seinem weitesten Sinne für die gesetzgebende Institution bzw. das Repräsentationsorgan in einem Staat oder einer Gebietskörperschaft steht. Deshalb sollte "Parlament" für den Kongress möglichst vermieden werden. Der Beitrag analysiert den Kongress auf drei verschiedenen, aber insgesamt eine Einheit bildenden Analyseebenen. Es sind dies erstens die verfassungsrechtliche Ebene, zweitens die der einfachen Gesetzgebung, der Geschäftsordnungen und informellen Regelungen sowie drittens die derjenigen Menschen, die den Kongress in einer bestimmten historischen Situation darstellen. (ICA2)
Themen
Abgeordneter, Aggregatdatenanalyse, Gesetzgebung, Nordamerika, Parlament, Regierungsbildung, Sozialstruktur, US-Kongress, USA, Verfassung, Zweikammersystem, deskriptive Studie, empirisch, empirisch-quantitativ, politische Funktion, politische Institution, politische Willensbildung, soziale Herkunft
Sprachen
Deutsch
ISBN
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