Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2007

Die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik auf dem Prüfstand

In: Von der Verteidigung zur Intervention: Beiträge zur Remilitarisierung der internationalen Beziehungen, S. 7-16

Abstract

Seit ca. 2003 arbeitet die Bundesrepublik an der Transformation der Bundeswehr zu einer weltweit einsetzbaren Interventionsarmee. Auch an der Transformation der NATO zu einem Bündnis mit globaler Ausrichtung ist Deutschland aktiv beteiligt. Nach den Beschlüssen von Istanbul 2004 und von Riga 2006 gibt es für die NATO kein "out of area" mehr. Damit ist die Gründungsurkunde der NATO, der Washingtoner Vertrag von 1949, worin das Einsatzgebiet der NATO in Art. 6 genau festgelegt wurde, außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Neuausrichtung der Bundeswehr auch mit dem geltenden Grundgesetz kaum vereinbar ist. Sie verstößt gegen Artikel 87a GG, wonach Streitkräfte nur zur Landesverteidigung aufgestellt werden dürfen. Die ständigen Einsätze "out of area" verstoßen gegen Artikel 26, der die Vorbereitung von militärische Interventionen in Mitgliedsstaaten der UNO unter Strafe stellt. Die deutsche Außenpolitik folgt für den Autor heute überholt geglaubten Prinzipien, die dem 19. und 20. Jahrhundert entstammt, als die Großmächte ihre wirtschaftlichen Interessen vornehmlich militärisch durchzusetzen versuchten. Heute kann jedoch als gesichertes Wissen gelten, dass die globalen Probleme der Menschheit wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ressourcialen Ursprungs sind und nur mit zivilen Mitteln gelöst werden können. (ICA2)

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