Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2008

Europa: politische Kultur und Recht

In: Europa im Spiegel der Kulturwissenschaften, S. 44-72

Abstract

Die Rechtswissenschaften betrachten Europa aus einer juristischen Perspektive: Was ist Europa, rechtlich gesehen? Europa ist in den traditionellen Begrifflichkeiten nicht mehr zu fassen, es ist kein Staatenbund und kein Bundesstaat. Es ist etwas Neues. Durch die Abgabe nationalstaatlicher Souveränität an Brüssel ist auch Deutschland kein voll souveräner Staat mehr, sondern vielmehr ein Mitglieds-Staat. "Recht" hat in Deutschland nicht mehr nur "einen" Akteur, sondern mit Brüssel nun einen zweiten. Deutsches und Europa-Recht sind intensiv ineinander verwoben. In den Prozessen der EU wird die Zukunft der Nationalstaaten allgemein gesehen: zunehmende Verzahnung und Bildung regionaler Bündnisse. Der Artikel weist darauf hin, dass die "Finalität" der EU unklar ist, Europa wird vielmehr als "Im Werden" begriffen, was selbst in Sprachregelungen zum Ausdruck kommt. Der Beitrag wendet sich dann der Frage nach einer "europäischen politischen Kultur" zu, und zeichnet diese Thematik ausgiebig am Beispiel des Beitrittswunsches der Türkei nach. "Europäische politische Kultur" wird als "Institutionenkultur" verstanden. Das Projekt des "Europäischen Verfassungsvertrages" war ein Schritt auf dem Weg zur Insitutionalisierung einer gemeinsamen politischen Kultur. Schließlich greift der Beitrag noch den deutschen "Verfassungspatriotismus" auf und schildert drei Beispiele für "europäische politische Kultur". Aus Sicht des Rechts ist Europa ein "postnationaler Herrschaftsverband eigener Art": Für ein Verständnis Europas reicht es auch für die Rechtswissenschaften nicht mehr aus, sich nur auf das "Europarecht" zu beziehen; vielmehr müssen auch politische Rechtskulturen verstanden werden. Eine wichtige Rechtskultur ist die Verfassung. (ICB)

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