Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2008

Abschied von der Friedensnorm?: Urteile des Bundesverfassungsgerichts, verteidigungspolitische Grundsatzdokumente und die friedenspolitische Substanz des Grundgesetzes

In: Berliner Friedenspolitik?: militärische Transformation - zivile Impulse - europäische Einbindung, S. 83-106

Abstract

Der Beitrag focussiert zunächst auf die Grundarchitektur des Grundgesetzes als einer "Verfassung des Friedens". Von der in der Präambel auferlegten Friedenspflicht ausgehend, ergibt sich die Verpflichtung deutscher Politik, sich in Systeme kollektiver Sicherheit einzubinden und den Zweck von Streitkräften auf die strikte Defensive zu begrenzen. Diesen normativen Grundkonsens, der bis 1990 galt, sieht die Autorin mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 1994 über die Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr erstmalig aufgebrochen, weil nunmehr militärische Bündnisse wie die NATO als Systeme kollektiver Sicherheit höchstrichterlich interpretiert werden. In einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2001 bediente sich das Bundesverfassungsgericht politischer und militärstrategischer Argumente und unterzog die Vereinten Nationen, im Kern ein System kollektiver Sicherheit, einer "augenfälligen friedensstrategischen Relativierung". Gezeigt wird dies am Wandel des Sicherheitsbegriffs: Die Verteidigungspolitischen Richtlinien der rot-grünen Bundesregierung (2003), wie auch schon deren Vorgängerdokumente (1992 und Weißbuch 1994) sind die Wegbereiter eines Wandels, der über den erweiterten Sicherheitsbegriff zu einem umfassenderen Verteidigungsbegriff hinführt und damit die "Enttabuisierung des Militärischen" vorantreibt. An den Beispielen Afghanistan und Irak verdeutlicht die Autorin die Konsequenzen, die es nun erlauben, "Streitkräfte zu nahezu jedem Zweck einzusetzen". (ICA2)

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