Aufsatz(elektronisch)2010
Impulsgeber für einen effektiven Grundrechtsschutz: der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte
In: KAS international reports, Heft 7, S. 7-25
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Abstract
"Nach dem Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) 1978 wurde 1979 der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet. Beides sind Institutionen der Organisation amerikanischer Staaten (OAS), in der fast alle nord-, mittel- und südamerikanischen Länder Mitglied sind. Bisher werden die AMRK jedoch nur von 24 und der Gerichtshof nur von 21 der OAS-Staaten anerkannt. Nicht-Ratifizierer sind unter anderem die USA, Kanada und viele karibische Länder." (Autorenreferat)
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