Sammelwerksbeitrag(elektronisch)2011

Das Zusammenspiel der Ebenen beim expliziten und impliziten Verfassungswandel

In: Verfassungswandel im Mehrebenensystem, S. 21-40

Abstract

Der Begriff des Verfassungswandels verweist auf die Tatsache, dass die Grundordnung eines modernen politischen Systems nicht vorgegeben ist, sondern aus politischen Prozessen und Entscheidungen resultiert. Direkt oder indirekt kommt durch diesen Wandel die verfassungsändernde Gewalt ins Spiel. Beim expliziten Wandel durch formale Verfassungsänderungen geschieht dies unmittelbar im Rahmen der in einer Verfassung vorgesehenen Verfahren. Beim impliziten Wandel trifft dies insofern zu, als faktische Normänderungen nur Verfassungscharakter erhalten, wenn sie von den Trägern der verfassungsändernden Gewalt anerkannt werden. Andernfalls besteht ein Widerspruch zwischen der Praxis verfasster Politik und den einschlägigen Verfassungsnormen. Von Verfassungswandel kann nur dann gesprochen werden, wenn die Geltung veränderter Normen auch auf Anerkennung beruht. Der Beitrag betrachtet den Verfassungswandel in Mehrebenensystemen. Bevor die Mehrebenenbeziehungen bei expliziten und impliziten Verfassungswandel analysiert werden, erläutert der Beitrag grundsätzliche Ursachen, die einen Verfassungswandel notwendig machen können. (ICB2)

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