Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2011

Polis und res publica

In: Der Staat: wie viel Herrschaft braucht der Mensch?, S. 26-49

Abstract

Bei Polis wie bei res publica eröffneten sich aufgrund der frühen Festlegungen große Spielräume: Die res publica war, solange sie bestand, im Innern nur zu Modifikationen fähig, aber sie konnte ein Weltreich erobern. Die Polis musste dem Umfang nach in aller Regel bleiben, wie sie anfangs gewesen war. Dafür konnte ihre Ordnung variieren bis hin zur extremen Demokratie. Im mittelalterlich/neuzeitlichen Europa ist das anders. Aus vielen Gründen, aber nicht zuletzt auch dadurch, weil man dort früh ein reiches Erbe antreten kann, von christlicher Religion samt darin wirkender griechischer Philosophie sowie von Römischem Recht. Ein Erbe, das früh übernommen und an dem jahrhundertelang gearbeitet wird. Es trägt in einem schwer zu ermittelnden Ausmaß dazu bei, dass diese unter höchst eigentümlichen Bedingungen entstehende Kultur von vielerlei Differenzen und Spannungen bestimmt ist, aus denen sich ständig neue Veränderungen ergeben. Gesellschaften, die dem Wandel unterliegen, brauchen den Staat als schützende, ausgleichende, dann aber immer mehr auch vorantreibende Instanz. Eine Instanz, die in großem Stil Wirtschafts-, Gesellschafts-, Kultur-, Gesundheitspolitik betreibt, die sich der Erziehung wie der Präimplantationsdiagnostik hingibt und entsprechend ungeheuerlichen Ansprüchen ausgesetzt ist. Es handelt sich um eine Instanz, von der sich fragt, wie weit sie künftig ausreichen wird, wieweit die Handlungskompetenzen des Staates künftig nach oben (an internationale Organisationen) wie nach unten abgegeben werden müssen. Aber das geht weit über Polis und res publica hinaus. (ICF2)

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