Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2012

Völkerrecht

In: Einführung in die Internationale Politik: Studienbuch, S. 558-605

Abstract

Das Völkerrecht spiegelt das Bedürfnis der Staaten wider, ihre internationalen Beziehungen in verbindlicher Weise zu regeln. Es bietet sowohl die rechtliche Grundlage und den Rahmen für diese Beziehungen als auch die notwendigen Handlungsinstrumente. Der Begriff "Völkerrecht" ist dabei etwas irreführend, denn der Gegenstand des Völkerrechts sind nicht die Rechte und Pflichten von Völkern oder Nationen, sondern primär diejenigen der Staaten. Auch wenn neben die Staaten im Laufe des 20. Jahrhunderts weitere Völkerrechtssubjekte (d. h. Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten) getreten sind, bleiben die Staaten die "Normalpersonen" des Völkerrechts. Die Suche nach dem Geltungsgrund des Völkerrechts führt in jahrhundertealte Diskussionen. Während der staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts vorzugsweise auf den realen Willen der Staaten abstellte (sog. Staatswillenstheorie) hat sich heute weitgehend ein konsensuales Modell der Rechtsgeltung durchgesetzt (sog. Konsenstheorie). Der Konsens bezieht sich nicht allein auf die einzelnen Völkerrechtsnormen, sondern auch auf ihre Rechtserzeugungsverfahren, die Idee der Geltung und der universellen Bindungskraft. Das Völkerrecht befindet sich in stetiger Entwicklung und wird sich auch in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickeln. Als mögliche Perspektiven lassen sich - mit der gebotenen Vorsicht - ein (weiterer) Wandel des Souveränitätsparadigmas und der Staatenzentrierung, Regionalisierungs- und Informalisierungstendenzen ausmachen. (ICF2)

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