Sammelwerksbeitrag(gedruckt)2012

Vom "völkischen Rechtsdenken" zur "sozialistischen Gesetzlichkeit": Geschichtspolitik und Vergleiche

In: Von der SED-Diktatur zum Rechtsstaat: der Umgang mit Recht und Justiz in der SBZ/DDR, S. 31-43

Abstract

Im vorliegenden Beitrag wird Geschichtspolitik betrieben, indem Vergleiche angestellt werden zwischen etwas, das alle Legitimität verloren hat, und etwas anderem, dem das auch noch widerfahren soll. Der Autor reiht sich dabei nicht in diejenigen Standpunkte ein, welche Unterschiede zwischen dem NS-Staat und der DDR dadurch nivellieren, dass sie beide Systeme als "Unrechtsstaat", als Manifestationen des Totalitarismus oder unterschiedslos als Diktaturen kennzeichnen Wenn ein Vergleich zwischen dem Nationalsozialismus und der DDR gezogen wird, muss seiner Meinung nach der jeweilige Bezugspunkt deutlich gemacht werden, im Hinblick auf den ein Vergleich vollzogen wird. Und wenn eine kritische Bewertung erfolgen soll, dann sind die Kriterien, nach denen man bewertet, offen zu legen. Moralisch unzulässig sind allerdings Vergleiche von Leiden im Angesicht von Betroffenen oder leidtragenden Hinterbliebenen. Es geht im vorliegenden Aufsatz um einen distanzierten wissenschaftlichen Vergleich von grundlegenden Denkfiguren, die im Bereich der juristischen Doktrinen, speziell der Rechtstheorie, anzusiedeln sind. Der Bezug zur konkreten Praxis in der Gesetzgebung und Justiz ist dabei nicht eindeutig zu bestimmen. Beide Denkfiguren können aber nach Meinung des Autors aufschlussreich für das Funktionieren der Rechtsordnungen in den beiden Staaten sein. (ICI2)

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